Transparenzbericht von “Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH“ unter dieser Adresse:

Schloß Hamborn 38
33178 Borchen

Ich interessiere mich für das Altenwerk Schloss Hamborn gGmbH und bitte um einen Transparenzbericht. Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Paderborn – Sozialamt – WTG-Behörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH“ [#19974]
Datum
20. Januar 2017 10:20
An
Landkreis Paderborn – Sozialamt – WTG-Behörde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH“ unter dieser Adresse: Schloß Hamborn 38 33178 Borchen Ich interessiere mich für das Altenwerk Schloss Hamborn gGmbH und bitte um einen Transparenzbericht. Danke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Paderborn – Sozialamt – WTG-Behörde
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der Mail vom 20.01.2017 beantragen Sie nach dem IFG NRW die Einsichtnahme in den T…
Von
Landkreis Paderborn – Sozialamt – WTG-Behörde
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH“ [#19974]
Datum
16. Februar 2017 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der Mail vom 20.01.2017 beantragen Sie nach dem IFG NRW die Einsichtnahme in den Transparenzbericht bzw. den Bericht der Heimaufsicht für das Pflegeheim Altenwerk Schloß Hamborn gGmbH. Der Transparenzbericht der Krankenkasse kann von hier nicht zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige AOK Nordwest oder sehe Sie die Daten im Internet ein: http://www.pflegeheim-navigator.de/index.php?module=nursinghome&id=21260&city=&multi=33178+Borchen&hiddenCoords=&zip=&ambit=10&order=asc&extSearchAktualisierung=unbegrenzt&flagMapDragSearch=0&extSearchEntgelt=0+-+200%2B+Euro&type=1&focus=4&FLAG_JOIN=AND&extSearchSortierung=distance&extSearchSortierungSort=&extSearchSortierungSelect=&extSearchTBVersion=2014&&start=0 Der Kreis Paderborn hat als Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) das Pflegeheim Altenwerk Schloß Hamborn zuletzt am 23.06.2015 einer Regelprüfung unterzogen. Den Ergebnisbericht können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn abrufen: http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/50-sozialamt/ergebnisberichte.php?pageIdae91743a=5#list_ae91743a Den hierzu an das Pflegeheim Altenwerk Schloß Hamborn ergangenen detaillierten Prüfbericht stelle ich Ihnen nach § 5 Abs. 4 IFG NRW nicht zur Verfügung. Es ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 WTG NRW möglich und Ihnen zumutbar, sich diesen Bericht vom Pflegeheim aushändigen zu lassen. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 WTG sind die Leistungsanbieter verpflichtet, den aktuellen Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde künftigen Nutzern auf Wunsch in Kopie auszuhändigen. Ich bitte Sie daher, sich diesbezüglich direkt an das Pflegeheim Altenwerk Schloß Hamborn zu wenden. Diese Entscheidung ergeht gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW kostenfrei.