Transparenzbericht von “Caritas-Altenzentrum St. Maternus“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Caritas-Altenzentrum St. Maternus“ unter dieser Adresse:

Brückenstraße 21
50996 Köln

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Caritas-Altenzentrum St. Maternus“ [#16953]
Datum
3. Juni 2016 10:14
An
Stadt Köln – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Caritas-Altenzentrum St. Maternus“ unter dieser Adresse: Brückenstraße 21 50996 Köln Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Köln – Heimaufsicht
Sehr geehrte Damen und Herren, für die o.g. Einrichtung liegt bisher noch kein veröffentlichter Prüfbericht der H…
Von
Stadt Köln – Heimaufsicht
Betreff
Transparenzbericht von “Caritas-Altenzentrum St. Maternus“ [#16953]
Datum
6. Juni 2016 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, für die o.g. Einrichtung liegt bisher noch kein veröffentlichter Prüfbericht der Heimaufsicht vor, da das Verfahren der Veröffentlichung gerade erst angelaufen ist. Bereits veröffentlichte Ergebnisberichte könne Sie auf der Internetseite der Stadt Köln - www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de> - einsehen, wenn sie auf der Startseite die Suchbegriffe „Heimaufsicht“ und „Ergebnisbericht“ eingeben. Hier werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt auch das Ergebnis der nächsten Prüfung in o.g. Einrichtung finden. In der Zwischenzeit verweise ich Sie auf die Internetseite www. pflegelotse.de, auf der Sie die veröffentlichten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 1 SGB XI einsehen können. Diese einmal jährlich stattfindenden Prüfungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)/Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Auftrag der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen durchgeführt, um festzustellen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Die letzte Qualitätsprüfung fand in o.g. Einrichtung am 11.06.2015 statt. Mit freundlichen Grüßen