Transparenzbericht von “KATHARINENHOF® am Dorfanger“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „KATHARINENHOF® am Dorfanger“ unter dieser Adresse:

Ernst-Thälmann-Str. 29 a
15370 Fredersdorf

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “KATHARINENHOF® am Dorfanger“ [#26320]
Datum
28. Januar 2018 17:15
An
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „KATHARINENHOF® am Dorfanger“ unter dieser Adresse: Ernst-Thälmann-Str. 29 a 15370 Fredersdorf Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in gem…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Datum
21. Februar 2018 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag vom 28.01.2018 übersende ich Ihnen in der Anlage den gewünschten Prüfbericht auf Grundlage des § 20 Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG). Die unternehmensbezogenen Daten wurden geschwärzt. Weil deshalb der Einrichtungsträger nicht angehört werden musste, konnte das Verfahren erheblich beschleunigt werden. Dies gilt auch für personenbezogene Daten. Aus dem Grund entfällt auch die Gebühr für diese Auskunft nach dem AIG. Wunschgemäß übermittle ich Ihnen den Prüfbericht in elektronischer Form. Ich hoffe, ich haben Ihnen ausreichend geantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie mich bitte unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#26320] Sehr geehrt<<…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#26320]
Datum
21. Februar 2018 16:29
An
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Zusendung des Transparenzberichts, der ja durchaus einige Mängel offenlegt. Eine ganz aktuelle Anfrage in eigener Angelegenheit hätte ich noch: Meine Mutter, deren Betreuer ich bin, lebt seit einigen Jahren in diesem Heim. Seit einiger Zeit wird Sie im wesentlichen nicht mehr mobiliert und aufgrund zeitweise fehlender Physiotherapie ist es bereits zu Kontrakturen gekommen. Ein Gespräch mit PDL und Einrichtungsleitung Mitte letzten Jahres führte dazu, zunächst den Versuch der Verordnung eines Hebelifters über die Krankenkasse zu versuchen, und der zu erwartenden Ablehnung zu widersprechen. Der Antrag ist tatsächlich erst am 4.1.2018 bei der KK eingegangen (trotz mehrmaliger Nachfrage meinerseits). Die Ablehnung erfolgte prompt und auch der Widerspruch gegen die Ablehnung hatte keinen Erfolg. Wie kann ich erwirken, dass der Hebelifter nun umgehend von der Pflegeeinrichtung bereitsteht? Zwei Versuche einen Tuchlifter zu testen sind wegene technischer Schwierigkeiten bislang gescheitert?! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#26320] Sehr geehrtAntragst…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen – Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#26320]
Datum
22. Februar 2018 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kenne Ihren individuellen "Fall" leider nicht, aus dem Grund ist eine Beurteilung vom "Schreibtisch aus" natürlich immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Ich bitte Sie, dass zu berücksichtigen. Auch kann ich natürlich nicht beurteilen, ob eine Mobilisierung durch Ihre Mutter gewünscht bzw. pflegerisch sinnvoll ist. Ich gehe grundsätzlich aber davon aus, dass die Pflegeeinrichtung in der Verantwortung steht eine qualitätsgerechte Pflege zu erbringen. Hierfür hat Sie eine Leistungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen als vertragliche Grundlage. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten. (§8 Abs. 2 BbgPBWoG; § 2 Abs. 1 SGB XI) Wenn es im Rahmen der aktivierenden Pflege zur Erhaltung der Ressourcen Ihrer Mutter notwendig sein sollte, dass Sachmittel wie ein Lifter bspw. zum Einsatz kommen müssen, sollte die Einrichtung in der Lage sein, entsprechend geeignete Hilfsmittel aus ihrem Budget zu beschaffen oder zu organisieren. Am besten ist es natürlich immer, wenn Sie weiter mit der Einrichtung im Gespräch bleiben. Alles Gute für Sie und Ihre Mutter. Falls Sie noch Fragen haben können Sie mich gern weiter kontaktieren. Freundliche Grüße