Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Am Königsfloß“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Am Königsfloß“ unter dieser Adresse:

Am Königsfloß 30
55252 Mainz-Kastel

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsbe…
An Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Am Königsfloß“ [#20663]
Datum
12. März 2017 22:11
An
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Am Königsfloß“ unter dieser Adresse: Am Königsfloß 30 55252 Mainz-Kastel Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Redl Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Ihre Anfrage vom 12.03.2017 Sehr geehrte Herr/Frau Redl Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.03.2017. Si…
Von
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.03.2017
Datum
23. März 2017 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,1 KB
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181 Bytes


Sehr geehrte Herr/Frau Redl Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.03.2017. Sie bitten um Übersendung des aktuellen Prüfberichtes der Betreuungs- und Pflegeaufsicht hinsichtlich der Einrichtung Seniorenzentrum am Könogsfloß. Ihrem Begehren kann leider nicht entsprochen werden. Die Prüfberichte der Betreuungs- und Pflegeaufsicht erhalten schutzwürdige Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern und des Einrichtungsbetreibers. Eine Rechtsverordnung nach § 20 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) gibt es derzeit nicht, so dass die Prüfberichte derzeit nicht veröffentlicht werden. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen des Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) sowie des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind vorliegend nicht einschlägig. Da Sie kein Beteiligter des Verwaltungsverfahrens sind (das ist nur der Einrichtungsbetreiber) haben Sie auch kein Recht auf Akteneinsicht nach § 29 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Übersendung des Prüfberichtes nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen