Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Stadtfeld“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Stadtfeld“ unter dieser Adresse:

Ernst- Pörner Str.13
<< Adresse entfernt >>

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Kosten dieser Information:
    114,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsberi…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Stadtfeld“ [#301559]
Datum
29. Februar 2024 15:34
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Stadtfeld“ unter dieser Adresse: Ernst- Pörner Str.13 << Adresse entfernt >> Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301559/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Antrag nach dem IZG LSA Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 29. Februar 2024 und Ihr dami…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
6. März 2024 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 29. Februar 2024 und Ihr damit verbundenes Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nehme ich Bezug. Ihr Antrag liegt dem Referat Justitiariat, Stiftungen als innerhalb des Landesverwaltungsamtes für die Anträge nach dem IZG LSA zuständigem Referat vor. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung des kompletten aktuellen Prüfberichtes der Heimaufsicht für das Seniorenzentrum "Stadtfeld", Ernst-Pörner-Str. 13 in << Adresse entfernt >>. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie unverzüglich eine Mitteilung über das Ergebnis. Vor Veröffentlichung meiner Antwort bitte ich um Schwärzung aller personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Antrag nach dem IZG LSA Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 29. Februar 2024 und Ihr dami…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
20. März 2024 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 29. Februar 2024 und Ihr damit verbundenes Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nehme ich Bezug. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung des kompletten aktuellen Prüfberichtes der Heimaufsicht für das Seniorenzentrum "Stadtfeld", Ernst-Pörner-Str. 13 in << Adresse entfernt >>. Das IZG LSA ermöglicht jedem nach Maßgabe des Gesetzes freien Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, sofern keine Auskunftsversagungsgründe (§§ 3 - 6 IZG LSA) entgegenstehen. Soweit durch den Antrag auf Informationszugang ein Dritter in seinen Belangen berührt ist, ist diesem Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (§ 8 Abs. 1 IZG LSA). Von Ihrer Anfrage sind personenbezogene Daten betroffen, welche nach § 5 IZG LSA schützenswert sind. Sie haben sich jedoch bereits mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklärt. Auskünfte nach § 10 IZG LSA sind kostenpflichtig. Die konkrete Gebühr bemisst sich dabei nach dem hier für die Bearbeitung angefallenem Zeitaufwand. Die Höhe der Verwaltungskosten hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang Informationen zur Verfügung gestellt werden und welche weitere Prüfung damit verbunden wäre. Hierzu möchte ich Ihnen einige Verfahrenshinweise geben: Nach Teil A Nr. 1 fällt für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2<https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/recht/landesrechtliche-vorschriften/izg-lsa/1-izg-lsa-grundsatz> in Verbindung mit § 7 Abs. 3<https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/recht/landesrechtliche-vorschriften/izg-lsa/7-izg-lsa-antrag-und-verfahren> des IZG LSA eine Gebühr in Höhe von höchstens 500,00 Euro an. Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) findet entsprechend Anwendung. Die Voraussetzungen für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. In § 3 Abs. 1 AllGO LSA ist geregelt, dass sich, sofern sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand bestimmt, vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen sind 1. für Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte 34 Euro, 2. für Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 46 Euro, 3. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 57 Euro, 4. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 71 Euro. Nach § 3 Abs. 2 AllGO LSA ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Eine konkrete Aussage zur Höhe der Kosten kann derzeit nicht erfolgen, da für die Gewährung der von Ihnen begehrten Informationen die Schwärzung personenbezogener Daten durchzuführen ist. Ich gehe derzeit davon aus, dass für die Prüfung, ob Ausschlussgründe nach dem IZG LSA zum Tragen kommen, das Verfassen des Auskunftsschreibens nach dem IZG LSA und die Schwärzung der personenbezogenen Daten voraussichtlich 120 Minuten Arbeitszeit einer Beamtin des gehobenen Dienstes aufzuwenden sind. Insoweit würde sich entsprechend § 3 AllGO LSA ein Betrag in Höhe von mindestens 114,00 Euro für den Zeitaufwand ergeben. Unter den dargestellten Gesichtspunkten bitte ich um Ihre Rückäußerung, ob Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten. Vor Veröffentlichung meiner Antwort bitte ich um Schwärzung aller personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Antrag nach dem IZG LSA Sehr << Antragsteller:in >> auf meine E-Mail vom 20.03.2024 nehme ich Bezug. …
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
10. April 2024 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf meine E-Mail vom 20.03.2024 nehme ich Bezug. Darin bat ich um Rückäußerung, ob Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten. Sollte ich bis zum 08.05.2024 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich das Verfahren hier schließen. Vor Veröffentlichung dieser Nachricht bitte ich um Schwärzung aller personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#301559] Guten Tag, wie bereits gemailt halte ich an dem Auskunftsersuchen fest. Mit…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#301559]
Datum
10. April 2024 21:04
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie bereits gemailt halte ich an dem Auskunftsersuchen fest. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301559/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Antrag nach dem IZG LSA Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterla…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
12. April 2024 12:19
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen