Traumaspezifische Ausbildung der Staatsanwälte

In den letzten fünf Jahren:

Wie oft wurden Staatsanwälten Ihrer Behörde Fortbildungen angeboten, die das Wissen über Ursache, Dynamiken und Erscheinungsformen von Psychotraumatisierungen vermitteln ?

Wie oft wurden Staatsanwälten Ihrer Behörde Fortbildungen angeboten, die das Wissen über einen traumasensiblen Umgang mit potentiell Psychotraumatisierten Menschen vermitteln ?

Wie lange dauerten dies Fortbildungen, von wem wurden sie finanziert und wie viele Staatsanwälten Ihrer Behörde haben jeweils an diesen Fortbildungen teilgenommen?

Gibt es Staatsanwälte, die mehrfach, ggf. sogar jährlich an diesen Fortbildungen teilgenommen haben?

Wie viele der Staatsanwälten Ihrer Behörde haben eine medizinische Zusatzsausbildung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten fünf Jahren: Wie oft …
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Traumaspezifische Ausbildung der Staatsanwälte [#277900]
Datum
3. Mai 2023 14:13
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten fünf Jahren: Wie oft wurden Staatsanwälten Ihrer Behörde Fortbildungen angeboten, die das Wissen über Ursache, Dynamiken und Erscheinungsformen von Psychotraumatisierungen vermitteln ? Wie oft wurden Staatsanwälten Ihrer Behörde Fortbildungen angeboten, die das Wissen über einen traumasensiblen Umgang mit potentiell Psychotraumatisierten Menschen vermitteln ? Wie lange dauerten dies Fortbildungen, von wem wurden sie finanziert und wie viele Staatsanwälten Ihrer Behörde haben jeweils an diesen Fortbildungen teilgenommen? Gibt es Staatsanwälte, die mehrfach, ggf. sogar jährlich an diesen Fortbildungen teilgenommen haben? Wie viele der Staatsanwälten Ihrer Behörde haben eine medizinische Zusatzsausbildung?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/277900/upload/8c2773766092cdcee936ed780c908d4631164bc2/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlic…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Traumaspezifische Ausbildung der Staatsanwälte [#277900]
Datum
3. Mai 2023 14:13
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der ElektronischerRechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1-1487595101896-016420509 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen