Treffen Bürgermeister Frank Rombey mit RWE

In Bezug auf Treffen des Bürgermeisters Frank Rombey mit RWE im Jahr 2021
- sämtliche vorliegenden Informationen zu den Treffen, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE
- sämtliche Vermerke, Gutachten und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus den Treffen, Gespräche und Follow-Ups
- sämtliche Präsentationen aus den Treffen
- den am 11.11.2021 vorgestellten Innovationsatlas von RWE

Personenbezogene Daten wie Namen, Kontaktdaten und Unterschriften können
geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Niederzier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treffen Bürgermeister Frank Rombey mit RWE [#234710]
Datum
6. Dezember 2021 14:25
An
Kommunalverwaltung Niederzier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf Treffen des Bürgermeisters Frank Rombey mit RWE im Jahr 2021 - sämtliche vorliegenden Informationen zu den Treffen, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE - sämtliche Vermerke, Gutachten und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus den Treffen, Gespräche und Follow-Ups - sämtliche Präsentationen aus den Treffen - den am 11.11.2021 vorgestellten Innovationsatlas von RWE Personenbezogene Daten wie Namen, Kontaktdaten und Unterschriften können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234710/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Niederzier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 06.12.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestät…
Von
Kommunalverwaltung Niederzier
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 06.12.2021
Datum
16. Dezember 2021 12:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,0 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Niederzier
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o…
Von
Kommunalverwaltung Niederzier
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021
Datum
6. Januar 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,0 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o.a. Anfrage. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: 1. RWE führt einmal im Jahr einen sog. "Kommunalpolitischen Dialog" durch. Über dieses Veranstaltungsformat informiert das Unternehmen über aktuelle Themen. Anlässlich einer dieser Veranstaltungen hat RWE über die Erstellung des sog. Innovationsatlas berichtet. 2. Der Atlas ist öffentlich zugänglich: www.rwe.com/Innovationsatlas<https://urldefense.com/v3/__http:/www.rwe.com/Innovationsatlas__;!!AET-MAtkkZz4ZWY!dxNRG2qPeiLN7sV7P-ZBwSi4Y6V1UBe6WJnAZVG7ZWn-9NqxzcSaJBz0vYxHNNpb5RbU4Fm2LSH623g$> . 3. Eine Mitarbeit / Beteiligung der Kommunen hat im Vorfeld der Erstellung dieses Dokuments nicht stattgefunden, zumindest war und ist die Gemeinde Niederzier hieran nicht beteiligt. Auch danach hat bisher keine Beteiligung / Einbindung der Gemeinde Niederzier an der Weiterentwicklung des Atlas stattgefunden. Insofern bestehen auch verwaltungsseitig keine Protokolle oder vorbereitenden Unterlagen. 4. Für die Gemeinde Niederzier hat die Fortschreibung der Raumstrategie Tagebau Hambach durch die Neuland Hambach GmbH erste Priorität, weil diese in die Fortschreibung des Regionalplanes bzw. des Braunkohleplanes einfließt. Insoweit spielt der Innovationsatlas für die Gemeinde Niederzier eher eine untergeordnete Rolle. Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend und abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021 [#234710] Sehr << Anrede >> sehr …
An Kommunalverwaltung Niederzier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021 [#234710]
Datum
6. Januar 2022 09:30
An
Kommunalverwaltung Niederzier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und ein frohes und gesundes Jahr Ihnen! Leider ist meine zentrale Frage unbeantwortet geblieben, darum erlaube ich mir, diese nachzuschärfen. Bitte lassen Sie mir folgende Dokumente zukommen: - sämtliche vorliegenden Informationen zu dem Treffen mit RWE am 11.11.2021, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE - sämtliche Vermerke, Gutachten und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus dem Treffen, Gespräche und Follow-Ups - sämtliche Präsentationen aus diesemm Treffen - den auf der Veranstaltung vorgestellten Innovationsatlas von RWE Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234710/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Niederzier
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021 [#234710] Sehr Antragsteller/in Ihnen ebenfa…
Von
Kommunalverwaltung Niederzier
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.12.2021 [#234710]
Datum
6. Januar 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihnen ebenfalls ein frohes neues Jahr. In Ergänzung zu meiner Nachricht vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, dass am Ihrerseits angesprochenen 11.11.2021 kein Treffen zwischen RWE und Bürgermeister Rombey stattgefunden hat. Zur angesprochenen Thematik existieren wie gesagt hier weder Gutachten oder Aufzeichnungen, noch Präsentationen oder dergleichen. Informationen, die über den in meiner ersten Mail gesandten Link hinausgehen, liegen hier ebenfalls nicht vor. Auch eine gezielt an den Bürgermeister gerichtete Einladung liegt hier nicht vor. Im Übrigen verweise ich auf meine Mail vom heutigen Tage. Ich bitte Sie daher im Rahmen des § 5 (4) IFG NRW um Einholung aller verfügbaren Informationen über den angesprochenen Link. Mit freundlichen Grüßen