Treffen des Bürgermeisters mit RWE am 11.11.2021 zur Vorstellung des neuen Innovationsatlas

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche vorliegenden Informationen zu dem Treffen am 11.11.2021 zwischen Herrn Bürgermeister Muckel bzw. seinem Stellvertreter und RWE, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE
- sämtliche Vermerke, Gutachten, Präsentationen und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus dem Treffen, Gespräche und Follow-Ups
- den auf der Veranstaltung vorgestellten Innovationsatlas von RWE

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Es ist nicht ersichtlich, dass die begehrten Informationen im Zusammenhang mit einem unabgeschlossenen behördlichen Entscheidungsprozess stehen (§ 7 Abs. 3 IfG NRW), da das Treffen bereits stattgefunden hat. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 8 S. 1, 3 IfG NRW). Dies ergibt sich etwa in Bezug auf den Innovationsatlas bereits daraus, dass dieser in der Vergangenheit stets veröffentlicht wurde.

Darüberhinaus merke ich mit Verweis auf den Kommentar von Gersdorf/Paal, § 5 IFG NRW, Rn. 3 an, dass der vorliegende Antrag formgerecht ist.
Der Antrag kann schriftlich (also ein iSd § 126 Abs. 1 BGB eigenhändig unterschriebenes Dokument), mündlich (also etwa telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Elektronisch meint eine Form der Übermittlung, bei der die Nachricht den Namen des Ausstellers erkennen lässt und elektronisch gespeichert wird, insbesondere also Emails, aber ggf. etwa auch Livechat-Programme auf der Behördenseite oder etwa auch über einen Bürgeransprache über einen sozialen Mediendienst wie Twitter (Schwartmann/Lohmann InformationsfreiheitsR 52).

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treffen des Bürgermeisters mit RWE am 11.11.2021 zur Vorstellung des neuen Innovationsatlas [#239792]
Datum
3. Februar 2022 10:24
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche vorliegenden Informationen zu dem Treffen am 11.11.2021 zwischen Herrn Bürgermeister Muckel bzw. seinem Stellvertreter und RWE, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE - sämtliche Vermerke, Gutachten, Präsentationen und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus dem Treffen, Gespräche und Follow-Ups - den auf der Veranstaltung vorgestellten Innovationsatlas von RWE Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, dass die begehrten Informationen im Zusammenhang mit einem unabgeschlossenen behördlichen Entscheidungsprozess stehen (§ 7 Abs. 3 IfG NRW), da das Treffen bereits stattgefunden hat. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 8 S. 1, 3 IfG NRW). Dies ergibt sich etwa in Bezug auf den Innovationsatlas bereits daraus, dass dieser in der Vergangenheit stets veröffentlicht wurde. Darüberhinaus merke ich mit Verweis auf den Kommentar von Gersdorf/Paal, § 5 IFG NRW, Rn. 3 an, dass der vorliegende Antrag formgerecht ist. Der Antrag kann schriftlich (also ein iSd § 126 Abs. 1 BGB eigenhändig unterschriebenes Dokument), mündlich (also etwa telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Elektronisch meint eine Form der Übermittlung, bei der die Nachricht den Namen des Ausstellers erkennen lässt und elektronisch gespeichert wird, insbesondere also Emails, aber ggf. etwa auch Livechat-Programme auf der Behördenseite oder etwa auch über einen Bürgeransprache über einen sozialen Mediendienst wie Twitter (Schwartmann/Lohmann InformationsfreiheitsR 52). Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239792/

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Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätetet Rückmeldung auf Ihre IFG-Anfrage, da ich erst wiede…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Treffen des Bürgermeisters mit RWE am 11.11.2021 zur Vorstellung des neuen Innovationsatlas [#239792]
Datum
7. März 2022 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätetet Rückmeldung auf Ihre IFG-Anfrage, da ich erst wieder seit letzter Woche im Dienst bin. Ich habe in der letzten Woche mit dem Bürgermeister (Stephan Muckel) über Ihre Anfrage sprechen können: Den von Ihnen beschriebenen Termin mit RWE ("Vorstellung des neuen Innovationsatlas") hat es mit Teilnahme des Erkelenzer Bürgermeisters Stephan Muckel nicht gegeben. Entsprechende Unterlagen können Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen,