Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte am 21.9.22

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Aktuelles wird auf der Internetseite der Beauftragten folgendes u. a. berichtet: "Berlin, 21.09.2022. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat sich heute in Berlin mit den Kinderkommissionen und Kinderbeauftragten des Bundes und der Länder getroffen. Schwerpunktthema des ersten Vernetzungstreffens war die Stärkung des Kinderschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Ich beantrage die Übersendung des Statements der Beauftragten sowie Tagesordnung, Protokolle, schriftlich niedergelegte Vereinbarungen und Absprachen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Aktuelles wird auf der Internetseite der Beauft…
An Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte am 21.9.22 [#260157]
Datum
3. Oktober 2022 19:09
An
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Aktuelles wird auf der Internetseite der Beauftragten folgendes u. a. berichtet: "Berlin, 21.09.2022. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat sich heute in Berlin mit den Kinderkommissionen und Kinderbeauftragten des Bundes und der Länder getroffen. Schwerpunktthema des ersten Vernetzungstreffens war die Stärkung des Kinderschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Ich beantrage die Übersendung des Statements der Beauftragten sowie Tagesordnung, Protokolle, schriftlich niedergelegte Vereinbarungen und Absprachen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 260157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260157/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftrag…
An Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte am 21.9.22 [#260157]
Datum
24. November 2022 14:42
An
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte am 21.9.22“ vom 03.10.2022 (#260157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff

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Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, hier liegt kein Bearbeitungsverzug vor. Ihnen wurde der Bescheid vom 4.11.202…
Von
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Betreff
Treffen Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte am 21.9.22 [#260157]
Datum
30. November 2022 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, hier liegt kein Bearbeitungsverzug vor. Ihnen wurde der Bescheid vom 4.11.2022 nachweislich am selben Tag per Einschreiben zugesandt. Mit freundlichen Grüßen