Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard

Alle Konversationen (schriftlich und elektronisch) sowie Dokumente bezüglich Treffen von Vertretern der Staatsanwaltschaft München mit Vertretern des Finanzamtes München vom 1. Januar 2020 bis zum 1. März 2020, wo man Bilanzprobleme bei Wirecard gemeinsam diskutierte und erörterte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Konversat…
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard [#248089]
Datum
2. Mai 2022 13:33
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Konversationen (schriftlich und elektronisch) sowie Dokumente bezüglich Treffen von Vertretern der Staatsanwaltschaft München mit Vertretern des Finanzamtes München vom 1. Januar 2020 bis zum 1. März 2020, wo man Bilanzprobleme bei Wirecard gemeinsam diskutierte und erörterte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248089/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 /…
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard [#248089]
Datum
4. Juni 2022 14:03
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard“ vom 02.05.2022 (#248089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft München I
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre erneute Anfrage habe ich erhalten. Ich nehme Bezug auf die Antwort, …
Von
Staatsanwaltschaft München I
Betreff
WG: Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard [#248089]
Datum
7. Juni 2022 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre erneute Anfrage habe ich erhalten. Ich nehme Bezug auf die Antwort, die Ihnen Frau Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl am 13.04.2022 auf Ihre frühere Anfrage gegeben hat. Sie hat Ihnen folgendes geantwortet: "Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da eine gesetzliche Grundlage für eine Weitergabe der von Ihnen begehrten Daten nicht gegeben ist. - Die Voraussetzungen des Art. 39 BayDSG erfüllen Sie nicht. Nach dessen Abs. 1 muss schon formal ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft dargelegt werden, woran es vorliegend vollständig fehlt. Darüber hinaus sind entsprechend Art. 39 Abs. 4 Nr. 3 BayDSG Staatsanwaltschaften ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgenommen. - Die von Ihnen angefragten Auskünfte sind offensichtlich weder Umwelt- noch gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen, so dass auch die von Ihnen im Übrigen genannten Vorschriften eine Auskunft nicht zulassen. - "Bürgeranfragen" richten sich in Ermittlungsverfahren grundsätzlich nach § 475 StPO. Falls Sie also eine Auskunft für Privatpersonen anstreben, bitte ich, die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen einzuhalten und ggf. einen schriftlichen Antrag mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse und der Darlegung eines berechtigten Interesses an der Auskunft zu stellen." Diesen Ausführungen kann ich auch weiterhin nichts hinzufügen. Viele Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Darlegungen von heute habe ich zur Kenntnis genommen. Weshalb Sie sich auch …
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Treffen mit Finanzamt München im Januar 2020 / Wirecard [#248089]
Datum
7. Juni 2022 14:23
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Darlegungen von heute habe ich zur Kenntnis genommen. Weshalb Sie sich auch in dieser Anfrage auf eine dubioses und völlig veraltetes Gesetz in Bayern zur bewussten Umgehung von Informations-Freiheitsanfragen beziehen, bleibt genauso fraglich, wie die als kriminell zu bezeichnenden Verhaltensweisen von Schlüssel-Staatsanwälten aus München mindestens in der Wirecard-Angelegenheit. Die Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft München in dieser Angelegenheit werden so bewusst für einen selektiven Kreis mit einer als hochgradig korrupt zu bezeichnenden Staatsanwaltschaft München verschränkten massenmedialen Gang vorbehalten, die weiter sicherstellen, dass ein interessierter Teil der Bevölkerung von diesen Sachverhalten so wenig wie möglich faktisch untermauert mitbekommt. Nicht nur aus unserer Sicht sabotieren Sie auch diese zweite Anfrage nach Dokumenten bezüglich der Wirecard-Angelegenheit, die nun mittlerweile über zwei Jahre zurückliegt, vorsätzlich und nutzen Ihren ausgesprochen bayerischen Gesetzes-Artikel bewusst, um ihre eigene massive Korruption in der Angelegenheit weiter zu verbergen. Diesen Ausführungen kann ich auch weiterhin nichts hinzufügen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>