Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare

sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informati…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225800]
Datum
29. Juli 2021 15:20
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 225800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225800/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage ich hier eingegangen. Mit freundlichem Gruß
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225800]
Datum
29. Juli 2021 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage ich hier eingegangen. Mit freundlichem Gruß

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, die von Ihnen angeführten gesetzlichen Regelungen sind für Ihr Anliegen nicht ein…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225800]
Datum
30. Juli 2021 13:35
Status
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, die von Ihnen angeführten gesetzlichen Regelungen sind für Ihr Anliegen nicht einschlägig. Ihrem Wunsch nach Aktenauskunft kann nicht entsprochen werden, da ein berechtigtes persönliches Interesse, das Voraussetzung für eine Erteilung der erbetenen Auskünfte wäre, ist nicht erkennbar, so dass kein Auskunftsrecht besteht. Mit freundlichen Grüßen