Sehr geehrte
mit E-Mail vom 21. August 2014 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen:
Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit folgenden Interessensgruppen: Vertreter von BITKOM, IBM, CSC, Microsoft, Google, Facebook sowie Zivilgesellschaft/Netzgemeinde.
Sie beschränkten sich dabei in zeitlicher Hinsicht auf die aktuelle Legislaturperiode und hinsichtlich des einzubeziehenden Personenkreises auf die Bundeskanzlerin, den Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsminister/innen, den Staatssekretär, die sechs Abteilungsleiter sowie die Mitarbeiter/innen des Referats 421 „Industrie, Innovation, IT und Kommunikation, Post, Regionale Wirtschaftspolitik“.
Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung:
1. Sie erhalten die unter l. aufgeführte einfache Auskunft.
2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei (sub II.)
I.
§ 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist jedoch auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen beschränkt. Vorhanden sind Informationen, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen sowie Bestandteil der Verwaltungsvorgänge geworden sind.
Auf ihren Antrag vom 21. August 2014 erhalten Sie gemäß § 1 Abs. 1 IFG auf der Grundlage der im Bundeskanzleramt vorliegenden Informationen folgende Auskunft zu den im angefragten Zeitraum liegenden Treffen und Kontakten:
1. Gespräch Bundeskanzlerin mit Virginia Rometty, Chairman, President and Chief Executive Officer IBM Corporation, am 27. Mai 2014;
2. Gespräch Chef des Bundeskanzleramtes mit Eric Schmidt, Google-CEO, am 10. Juni 2014;
3. Gespräch Bundeskanzlerin mit Unternehmerdelegation des World Economic Forum (u.a. Eric Schmidt, Google-CEO) am 18. Juni 2014;
4. Besuch der Bundeskanzlerin bei den Ständen u.a. von IBM und Microsoft beim Eröffnungsrundgang der von BITKOM mitveranstalteten CeBIT am 10. März 2014;
5. Gespräch Abteilungsleiter 4 mit Hai Varian, Chief Economist der Google lnc., Kent Waiker, Senior Vice President and General Counsel, Ben Gomes, Vice President Engineering and Google Fellow, Annette Kroeber-Riel, Director Public Policy, Arnd Haller, Director Legal North and Central Europe, am 22. August 2014.
Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Das Bundeskanzleramt steht mit allen Vertretern der digitalen Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft und Netzgemeinde im Austausch. Darunter fallen auch auf Ebene des zuständigen Fachreferats Gespräche sowie Telefonate mit Vertretern u.a. von Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden. Eine Erfassung entsprechender Daten erfolgt jedoch insoweit nicht; eine diesbezügliche Auskunft ist folglich nicht möglich.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006.
Mit freundlichen Grüßen