Treffen und Kontakte mit Interessensgruppen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Interessensgruppen.

Ich beschränke mich dabei auf:

- Zeitrahmen: diese Legislaturperiode
- Mitarbeiter des Kanzleramts: Bundeskanzlerin, Chef des Bundeskanzleramtes, Staatsminister/innen, Staatssekretär/innen, Abteilungsleiter/innen und sämtliche Mitarbeiter/innen des Referats 421 "Industrie; Innovation; IT und Kommunikation; Post; Regionale Wirtschaftspolitik".
- Vertreter von BITKOM, IBM, CSC, Microsoft, Google, Facebook sowie Zivilgesellschaft/Netzgemeinde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2014
  • Frist
    23. September 2014
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste an Tr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Treffen und Kontakte mit Interessensgruppen [#7212]
Datum
21. August 2014 18:30
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Interessensgruppen. Ich beschränke mich dabei auf: - Zeitrahmen: diese Legislaturperiode - Mitarbeiter des Kanzleramts: Bundeskanzlerin, Chef des Bundeskanzleramtes, Staatsminister/innen, Staatssekretär/innen, Abteilungsleiter/innen und sämtliche Mitarbeiter/innen des Referats 421 "Industrie; Innovation; IT und Kommunikation; Post; Regionale Wirtschaftspolitik". - Vertreter von BITKOM, IBM, CSC, Microsoft, Google, Facebook sowie Zivilgesellschaft/Netzgemeinde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
Nachfrage Sehr geehrter Herr Meister, könnten Sie bitte bzgl. Ihrer IFG-Anfrage den Begriff "Zivilgesellscha…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Nachfrage
Datum
22. August 2014 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, könnten Sie bitte bzgl. Ihrer IFG-Anfrage den Begriff "Zivilgesellschaft/Netzgemeinde" konkretisieren? Was genau meinen Sie damit? Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Nachfrage [#7212] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Da die Bundesregierung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Nachfrage [#7212]
Datum
22. August 2014 10:45
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Da die Bundesregierung diese Begriffe selbst verwendet (siehe http://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/digitale-agenda-das-netz-raum-der-chancen-und-der-freiheit-13102900.html und http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/expertenrunde-big-data.html) bin ich sicher, dass sie auch eine Definition dazu haben. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: Nachfrage [#7212] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Treffen und Kon…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Nachfrage [#7212]
Datum
23. September 2014 12:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Treffen und Kontakte mit Interessensgruppen" vom 21.08.2014 (#7212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 7212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Az: 13 IFG - 02814 - IN 2014 / NA 065 Sehr geehrte mit E-Mail vom 21. August 2014 beantragten Sie auf Grundlage d…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Az: 13 IFG - 02814 - IN 2014 / NA 065
Datum
26. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
125,3 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 21. August 2014 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit folgenden Interessensgruppen: Vertreter von BITKOM, IBM, CSC, Microsoft, Google, Facebook sowie Zivilgesellschaft/Netzgemeinde. Sie beschränkten sich dabei in zeitlicher Hinsicht auf die aktuelle Legislaturperiode und hinsichtlich des einzubeziehenden Personenkreises auf die Bundeskanzlerin, den Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsminister/innen, den Staatssekretär, die sechs Abteilungsleiter sowie die Mitarbeiter/innen des Referats 421 „Industrie, Innovation, IT und Kommunikation, Post, Regionale Wirtschaftspolitik“. Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Sie erhalten die unter l. aufgeführte einfache Auskunft. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei (sub II.) I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist jedoch auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen beschränkt. Vorhanden sind Informationen, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen sowie Bestandteil der Verwaltungsvorgänge geworden sind. Auf ihren Antrag vom 21. August 2014 erhalten Sie gemäß § 1 Abs. 1 IFG auf der Grundlage der im Bundeskanzleramt vorliegenden Informationen folgende Auskunft zu den im angefragten Zeitraum liegenden Treffen und Kontakten: 1. Gespräch Bundeskanzlerin mit Virginia Rometty, Chairman, President and Chief Executive Officer IBM Corporation, am 27. Mai 2014; 2. Gespräch Chef des Bundeskanzleramtes mit Eric Schmidt, Google-CEO, am 10. Juni 2014; 3. Gespräch Bundeskanzlerin mit Unternehmerdelegation des World Economic Forum (u.a. Eric Schmidt, Google-CEO) am 18. Juni 2014; 4. Besuch der Bundeskanzlerin bei den Ständen u.a. von IBM und Microsoft beim Eröffnungsrundgang der von BITKOM mitveranstalteten CeBIT am 10. März 2014; 5. Gespräch Abteilungsleiter 4 mit Hai Varian, Chief Economist der Google lnc., Kent Waiker, Senior Vice President and General Counsel, Ben Gomes, Vice President Engineering and Google Fellow, Annette Kroeber-Riel, Director Public Policy, Arnd Haller, Director Legal North and Central Europe, am 22. August 2014. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Das Bundeskanzleramt steht mit allen Vertretern der digitalen Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft und Netzgemeinde im Austausch. Darunter fallen auch auf Ebene des zuständigen Fachreferats Gespräche sowie Telefonate mit Vertretern u.a. von Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden. Eine Erfassung entsprechender Daten erfolgt jedoch insoweit nicht; eine diesbezügliche Auskunft ist folglich nicht möglich. Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Mit freundlichen Grüßen