Treffen zu Krypto-Mining

Alle Dokumente bezüglich eines Austauschs von Mitarbeitern Ihrer Behörde mit der Europäischen Kommission sowie schwedischen und französischen Behörden am 14. März 2022 zu einer möglichen Initiative betreffend des Minings von Kryptowährungen wie Bitcoin nach der Proof-of-Work-Methode. Meine Anfrage betrifft E-Mails und Gesprächsnotizen sowie andere Dokumente, die das Treffen und die Initiative betreffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente be…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Treffen zu Krypto-Mining [#247168]
Datum
25. April 2022 09:11
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente bezüglich eines Austauschs von Mitarbeitern Ihrer Behörde mit der Europäischen Kommission sowie schwedischen und französischen Behörden am 14. März 2022 zu einer möglichen Initiative betreffend des Minings von Kryptowährungen wie Bitcoin nach der Proof-of-Work-Methode. Meine Anfrage betrifft E-Mails und Gesprächsnotizen sowie andere Dokumente, die das Treffen und die Initiative betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 247168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247168/
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir müssen Sie…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
WG: Treffen zu Krypto-Mining [#247168]
Datum
29. April 2022 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir müssen Sie darüber informieren, dass die GIZ nicht der richtige Adressat für Ihre Anfrage (IFG) ist. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gilt ausschließlich für Behörden des Bundes sowie sonstige Bundesorgane und Einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fällt als Unternehmen hier nicht drunter. Richten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte an die zuständige Bundesbehörde. Sofern Sie wünschen, kann die GIZ die Weiterleitung Ihrer Anfrage übernehmen. In diesem Fall bitten wir um gesonderte Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass durch die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die Behörde Kosten entsprechend der geltenden Gebührenordnung entstehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen