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Treuhandvermögen Karolinenviertel

Vertrag zwischen FHH, SAGA und STEG über die Rückübertragung des Sanierungstreuhandvermögens des Sanierungsgebietes St.Pauli S3 und dessen Weiterverkauf an die SAGA nebst Anlagen.

Eine gleiche Anfrage vom 2. November 2012 wurde von Ihnen abgelehnt mit der Begründung es handele sich lediglich um einen Vertragsentwurf solange ein Bürgerschaftsbeschluss noch ausstehe. Diese Begründung entfällt mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 13.02.2013.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2013
  • Frist
    18. April 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treuhandvermögen Karolinenviertel
Datum
17. März 2013 17:17
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vertrag zwischen FHH, SAGA und STEG über die Rückübertragung des Sanierungstreuhandvermögens des Sanierungsgebietes St.Pauli S3 und dessen Weiterverkauf an die SAGA nebst Anlagen. Eine gleiche Anfrage vom 2. November 2012 wurde von Ihnen abgelehnt mit der Begründung es handele sich lediglich um einen Vertragsentwurf solange ein Bürgerschaftsbeschluss noch ausstehe. Diese Begründung entfällt mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 13.02.2013.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eingegangen. Nach Rü…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Treuhandvermögen Karolinenviertel
Datum
20. März 2013 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eingegangen. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen im Geschäftsbereich der Finanzbehörde wird man sich dort um die Beantwortung Ihrer Anfrage kümmern. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 17.03.2013 Sehr …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Treuhandvermögen Karolinenviertel
Datum
27. März 2013 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 17.03.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 17.03.2013, hier eingegangen am 20.03.2013. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung des Kaufvertrages zum Karolinenviertel nebst Anlagen. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Ich bitte Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 5,- bis 1.000,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung aufgrund des umfänglichen Vertragswerkes mit Anlagen zu einer wohl nicht ganz unerheblichen Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Gebühr sich nach den investierten Arbeitsstunden und dem Stundenarbeitslohn des mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiters richten wird (zurzeit für Mitarbeiter des höheren Dienstes 58,- Euro und für solche des gehobenen Dienstes 45,- Euro). Bitte teilen Sie mir bis zum 11. April 2013 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werde ich von einer Gebührenerhebung absehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung bzw. kein vollständiger Antrag mit Adresse von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael J. Rauterkus Referat Steuerungsmanagement Abteilung Steuerung & Service Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
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