Trilog Combating violence against women and domestic violence

- die Die 4-Spalten-Dokumente zu Combating violence against women and domestic violence.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Sebastian Wallroth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Die 4-Spalt…
An Europäisches Parlament Details
Von
Sebastian Wallroth
Betreff
Trilog Combating violence against women and domestic violence [#243109]
Datum
12. März 2022 09:44
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Die 4-Spalten-Dokumente zu Combating violence against women and domestic violence.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wallroth Anfragenr: 243109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243109/ Postanschrift Sebastian Wallroth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wallroth
Europäisches Parlament
2022-357 Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Wallroth, das Europäische Parlament bestätigt hiermit den Eingang …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
2022-357 Empfangsbestätigung
Datum
17. März 2022 13:02
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,8 KB


Sehr geehrter Herr Wallroth, das Europäische Parlament bestätigt hiermit den Eingang Ihrer Nachricht, die am 14.03.2022 registriert wurde. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit dieser Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab seiner Registrierung bearbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1725> vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier<https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/dataprotection/home.htm?language=DE>. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen zu Ihrer Identität anzufordern, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Parlaments zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäisches Parlament
2022-357 EM/de Sehr geehrter Herr Wallroth, Mit dieser Email antworten wir auf Ihre Nachricht über den Zugang di…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
2022-357 EM/de
Datum
22. März 2022 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,8 KB


Sehr geehrter Herr Wallroth, Mit dieser Email antworten wir auf Ihre Nachricht über den Zugang die 4-Spalten-Dokumente zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Als Vorbemerkung werden Sie darauf hingewiesen, dass sich Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung nur auf Dokumente bezieht, die das Parlament erstellt hat, oder die bei ihm eingegangen sind und die sich in seinem Besitz befinden. Das Gesetzgebungsverfahren zu 2022/0066(COD) betreffend die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist erst kürzlich eingeleitet worden, sodass es dazu noch kein vom Europäischen Parlament ausgearbeitetes Dokument gibt. Der am 08.03.2022 von der Europäischen Kommission verabschiedete Vorschlag ist unter folgendem Link zu finden: https://ec.europa.eu/info/files/propo.... Informelle Verhandlungen in Form von Trilogen werden erst in einer späteren Phase des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden. Sie können die Entwicklung dieses Verfahrens entweder über die Legislative Beobachtungsstelle des Parlaments (Informationen nur auf Englisch oder Französisch - https://oeil.secure.europarl.europa.e... )&l=de) oder über die Seiten des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter verfolgen (https://www.europarl.europa.eu/commit...). In der Zwischenzeit könnten Sie daran interessiert sein, die neuesten Arbeiten des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet kennenzulernen, zur Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV https://www.europarl.europa.eu/doceo/... Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet und das Dossier als abgeschlossen. Bitte zögern Sie nicht, einen neuen Antrag zu stellen, wenn Sie bestimmte Dokumente des Parlaments angeben, zu denen Sie den Zugang der Öffentlichkeit beantragen möchten. Mit freundlichen Grüßen,