Trinkwasser Ecoli überschwemmung

Wegen den Überschwemmungen wird in vielen Städten des Ruhrgebiets dazu geraten, das Leitungswasser abzukochen.
Ich wollte fragen ob man das Leitungswasser in Krefeld noch bedenkenlos trinken kann oder besser abkocht?
Ich wohne auf der Dionysiusstr.

Mit freundlichen Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
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Sam Witt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Krefeld Details
Von
Sam Witt
Betreff
Trinkwasser Ecoli überschwemmung [#225909]
Datum
31. Juli 2021 17:58
An
Gesundheitsamt Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wegen den Überschwemmungen wird in vielen Städten des Ruhrgebiets dazu geraten, das Leitungswasser abzukochen. Ich wollte fragen ob man das Leitungswasser in Krefeld noch bedenkenlos trinken kann oder besser abkocht? Ich wohne auf der Dionysiusstr. Mit freundlichen Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sam Witt Anfragenr: 225909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225909/ Postanschrift Sam Witt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sam Witt

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Gesundheitsamt Krefeld
Sehr geehrter Herr Witt, gerne nehmen wir Bezug auf Ihre Mail vom 31.07.2021. Die Wasserversorgungsunternehmen s…
Von
Gesundheitsamt Krefeld
Betreff
Antwort: WG: Trinkwasser Ecoli überschwemmung [#225909]
Datum
2. August 2021 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Witt, gerne nehmen wir Bezug auf Ihre Mail vom 31.07.2021. Die Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein. Sie können das Trinkwasser in Krefeld uneingeschränkt nutzen. Es besteht keine Gefahr durch Verunreinigungen im Zusammenhang mit dem Unwetter vom Juli 2021. Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden. Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen. Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre innerhalb des Gebäudes verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig. Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen in der Hausinstallation. Mit freundlichen Grüßen