Trinkwasseranalyseergebnisse bezüglich Abkochgebot
1. Datum und Uhrzeit der Probenentnahme der Messung, die zum Abkochgebot vom 09.08.2023 geführt haben.
2. Die Ergebnisse sämtlicher Trinkwasseranalysen im Hofer Stadtgebiet (etwaige Ortsteile eingeschlossen) mit Probenentnahmezeitpunkten zwischen dem 07.08.2023 und dem 14.08.2023 (Randdaten eingeschlossen).
3. Den Namen des Keims (z.B. E. coli, Legionella, ...), der für das Abkochgebot letztlich ausschlaggebend war bzw. die Namen der Keime, falls mehrere Keime in erhöhter Konzentration gefunden worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 BayUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum15. August 2023
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19. September 2023
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