Trinkwasseranalyseergebnisse bezüglich Abkochgebot

Anfrage an: Stadt Hof

1. Datum und Uhrzeit der Probenentnahme der Messung, die zum Abkochgebot vom 09.08.2023 geführt haben.
2. Die Ergebnisse sämtlicher Trinkwasseranalysen im Hofer Stadtgebiet (etwaige Ortsteile eingeschlossen) mit Probenentnahmezeitpunkten zwischen dem 07.08.2023 und dem 14.08.2023 (Randdaten eingeschlossen).
3. Den Namen des Keims (z.B. E. coli, Legionella, ...), der für das Abkochgebot letztlich ausschlaggebend war bzw. die Namen der Keime, falls mehrere Keime in erhöhter Konzentration gefunden worden sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 BayUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Datum und Uhrzeit der Probenent…
An Stadt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trinkwasseranalyseergebnisse bezüglich Abkochgebot [#286208]
Datum
15. August 2023 23:02
An
Stadt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Datum und Uhrzeit der Probenentnahme der Messung, die zum Abkochgebot vom 09.08.2023 geführt haben. 2. Die Ergebnisse sämtlicher Trinkwasseranalysen im Hofer Stadtgebiet (etwaige Ortsteile eingeschlossen) mit Probenentnahmezeitpunkten zwischen dem 07.08.2023 und dem 14.08.2023 (Randdaten eingeschlossen). 3. Den Namen des Keims (z.B. E. coli, Legionella, ...), der für das Abkochgebot letztlich ausschlaggebend war bzw. die Namen der Keime, falls mehrere Keime in erhöhter Konzentration gefunden worden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 BayUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286208/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Hof
Antwort der Stadtwerke Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abkochgebot. Wie bereits mitgeteilt,…
Von
Stadt Hof
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der Stadtwerke
Datum
25. August 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
666,2 KB
Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abkochgebot. Wie bereits mitgeteilt, war eine routinemäßige Wasserprobe vom 9. August 2023 positiv. Daher wurden zahlreiche weitere Trinkwasser-Analysen veranlasst. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Proben wurde ein vorsorgliches und vorübergehendes Abkochgebot ausgesprochen. Da keine der vielen Folgeproben im Stadtgebiet Keime enthielten, muss davon ausgegangen werden, dass zu keiner Zeit eine Verunreinig des Trinkwassers bestand. Es ist demnach naheliegend, dass bei der am 9. August gezogenen Probe erst nach der Entnahme oder später im Labor eine Verunreinigung entstanden ist. Wir haben Verständnis dafür, dass die vom Gesundheitsamt ausgesprochene Vorsichtsmaßnahme bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Verunsicherung ausgelöst hat, möchten jedoch betonen, dass niemand ein Gesundheitsrisiko zu befürchten hat und wir für unser Trinkwasser den gewohnten Qualitätsstandard garantieren können. Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH Aufsichtsratsvorsitzende: Oberbürgermeisterin [geschwärzt] Geschäftsführer: [geschwärzt] Sitz der Gesellschaft: 95028 Hof Reg.-Gericht Hof: HRB 2927

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Stadt Hof
Antwort samt Prüfbericht
Von
Stadt Hof
Via
Briefpost
Betreff
Antwort samt Prüfbericht
Datum
7. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
883,5 KB
geschwärzt
620,4 KB

Dokumente