Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
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Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bottrop Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:17
An
Gesundheitsamt Bottrop
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Bottrop
Trinkwasserüberwachung Sehr geehrter Herr Steinbach, bezüglich Ihrer Anfrage vom 6.2.2013 bestätige ich Ihnen hi…
Von
Gesundheitsamt Bottrop
Betreff
Trinkwasserüberwachung
Datum
7. Februar 2013 15:23
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Steinbach, bezüglich Ihrer Anfrage vom 6.2.2013 bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang derselben. Inhaltlich hat das Gesundheitsamt auf Bottroper Stadtgebiet die nach der geltenden Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Wasserkontrollen der versorgenden Wasserwerke überwacht, ohne dass wesentliche Grenzwertüberschreitungen auffällig gewesen sind im angefragten Zeitraum.Eine detailliertere Auskunftserteilung, wie von Ihnen gefordert, ist mit erheblichem Aufwand verbunden und wird gebührenpflichtig. Sollten Sie dennoch an ihrer Auskunftsforderung festhalten, bitte ich um Rückmeldung, damit ich Ihnen die Höhe der anfallenden Gebühren übermitteln kann. Mit Freundlichen Grüßen Dr. Postberg-Flesch Fachärztin für Allgemeinmedizin Gesundheitsamt der Stadt Bottrop Gladbecker Str. 66 46236 Bottrop Telefon: 02041-703503
Marian Steinbach
AW: Trinkwasserüberwachung Sehr geehrte Frau Postberg-Flesch, vielen Dank für Ihre Nachricht! Können Sie mir sa…
An Gesundheitsamt Bottrop Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
AW: Trinkwasserüberwachung
Datum
7. Februar 2013 16:23
An
Gesundheitsamt Bottrop
Status
Sehr geehrte Frau Postberg-Flesch, vielen Dank für Ihre Nachricht! Können Sie mir sagen, ob es Teile meiner Anfrage gibt, die Sie gebührenfrei beantworten können? Darüber hinaus würde mich interessieren, inwiefern sich die Gebühren reduzieren, wenn bei den Teilfragen 4 und 5 statt des Zeitraums von zwei Jahren nur ein Zeitraum von 3 Monaten abgedeckt würde. Wenn ich eine Vorstellung der konkret anfallenden Gebühren habe, kann ich entscheiden, ob ich den Antrag aufrecht erhalte oder zurück ziehe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Bottrop
Antw: AW: Trinkwasserüberwachung Sehr geehrter Herr Steinbach, Außer den bereits in der vorausgegangenen Mailko…
Von
Gesundheitsamt Bottrop
Betreff
Antw: AW: Trinkwasserüberwachung
Datum
8. Februar 2013 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Steinbach, Außer den bereits in der vorausgegangenen Mailkorrespodenz getroffenen Aussagen kann ich Ihnen aktuell keine weiteren gebührenfreien Informationen zukommen lassen. Über die Höhe der anfallenden Gebühr werde ich Sie ab dem 12.2.2013 informieren, sollten sie Ihre Anfrage auf einen Zeitraum von 3 Monaten beschränken, reduziert sich natürlich entsprechend auch der Bearbeitungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Dr. Postberg-Flesch Fachärztin für Allgemeinmedizin Gesundheitsamt der Stadt Bottrop Gladbecker Str. 66 46236 Bottrop Telefon: 02041-703503 07.02.2013 16:23 >>> Sehr geehrte Frau Postberg-Flesch, vielen Dank für Ihre Nachricht! Können Sie mir sagen, ob es Teile meiner Anfrage gibt, die Sie gebührenfrei beantworten können? Darüber hinaus würde mich interessieren, inwiefern sich die Gebühren reduzieren, wenn bei den Teilfragen 4 und 5 statt des Zeitraums von zwei Jahren nur ein Zeitraum von 3 Monaten abgedeckt würde. Wenn ich eine Vorstellung der konkret anfallenden Gebühren habe, kann ich entscheiden, ob ich den Antrag aufrecht erhalte oder zurück ziehe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach

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Marian Steinbach
AW: Antw: AW: Trinkwasserüberwachung [#3349] Sehr geehrt<< Anrede >> am 8. Februar 2013 haben Sie m…
An Gesundheitsamt Bottrop Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
AW: Antw: AW: Trinkwasserüberwachung [#3349]
Datum
22. Mai 2014 18:57
An
Gesundheitsamt Bottrop
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> am 8. Februar 2013 haben Sie mir zugesagt, mich ab dem 12.2.2013 über die Kosten zu informieren, die durch Bearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage entstehen würden. Leider kann ich den Eingang einer entsprechenden Nachricht nicht feststellen. Ich bitte Sie daher weiter um die Bearbeitung meines Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach Anfragenr: 3349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>