Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:20
An
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Steinbach, vielen Dank für die Anfrage zur Trinkwaserüberwachung im Rhein-Kreis Neuss. Da die…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Antwort: WG: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung ['Watchdog': checked] ['securiQ.Watchdog': überprüft]
Datum
7. Februar 2013 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinbach, vielen Dank für die Anfrage zur Trinkwaserüberwachung im Rhein-Kreis Neuss. Da die Anfrage über die Homepage "fragdenstaat.de" gestartet wurde, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Sie die Anfrage in eigenem Namen stellen und mir Ihre vollständige Adresse mitzuteilen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 250 Euro. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Antrag aufrecht erhalten wollen. Falls dies der Fall ist, werde ich Sie schriftlich auffordern, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu leisten. Ich weise darauf hin, dass wegen des großen Aufwandes für die Zusammenstellung der Daten erst nach Eingang des Vorschusses mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hauswirth (Dipl.-Ing. Umwelt-und Hygienetechnik) Produktverantwortlicher Umweltmedizin/Infektionsschutz/TBC Rhein-Kreis Neuss Gesundheitsamt 41513 Grevenbroich Tel.:02181-6015350 Fax.: 02181-6015399 Neu: Die MRSApp ! Alles zum Thema MRSA liefert die neue App des Gesundheitsamtes Rhein-Kreis Neuss und EurSafety Health-Net unter www.mrsapp.rhein-kreis-neuss.de ! Für Smartphones kostenlos in den Appstores erhältlich ! (See attached file: itunes-qrcode.png)(Embedded image moved to file: pic05705.jpg) Von: Julia Brings/intern/kreisneuss/de An: Siegfried <<E-Mailadresse>> Kopie: Dr. Michael <<E-Mailadresse>> Datum: 06.02.2013 09:06 Betreff: WG: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung ['Watchdog': checked] Rhein-Kreis Neuss - Gesundheitsamt - Auf der Schanze 1 41515 Grevenbroich Tel.: 02181/601-5405 Fax: 02181/601-85405 mail: <<E-Mailadresse>> ----- Weitergeleitet von Julia Brings/intern/kreisneuss/de am 06.02.2013 09:06 ----- Marian Steinbach <<Name und E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> e 06.02.2013 00:20 Kopie Thema Bitte antworten Trinkwasserkontrollen im Rahmen an der Trinkwasserverordnung Marian Steinbach ['Watchdog': checked] <<Name und E-Mailadresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Marian Steinbach
Sehr geehrter Herr Hauswirth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie finden meine Anschrift in dieser Mail. Ja, ich…
An Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
AW: Antwort: WG: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung ['Watchdog': checked] ['securiQ.Watchdog': überprüft]
Datum
7. Februar 2013 15:22
An
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Status
Sehr geehrter Herr Hauswirth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie finden meine Anschrift in dieser Mail. Ja, ich stelle die Anfrage in eigenem Namen. Können Sie mir sagen, ob es Teile meiner Anfrage gibt, die Sie gebührenfrei beantworten können? Darüber hinaus würde mich interessieren, inwiefern sich die Gebühren reduzieren, wenn bei den Teilfragen 4 und 5 statt des Zeitraums von zwei Jahren nur ein Zeitraum von 3 Monaten abgedeckt würde. Von der Antwort würde ich meine Entscheidung, den Antrag aufrecht zu erhalten, abhängig machen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach Postanschrift Marian Steinbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Steinbach, für die Beantwortung der Fragen 1, 4 und 5 muss eine aufwändige Akten - bzw. Datenb…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung ['Watchdog': checked] ['securiQ.Watchdog': überprüft]
Datum
12. Februar 2013 10:33
Status
Sehr geehrter Herr Steinbach, für die Beantwortung der Fragen 1, 4 und 5 muss eine aufwändige Akten - bzw. Datenbankrecherche durchgeführt werden, für die Gebühren fällig werde n. Nach unseren aktuellen Einschätzungen wären dementsprechend mindestens 8 Stunden an Auswertungsarbeit zu veranschlagen. Der Gebührensatz pro Stunde für den höheren Dienst beträgt 73.- € gem. Runderlass des Innenministeriums NRW v. 20.6.2012. Es ist also mit einem Kostenaufwand von mindestens 584.-€ zu rechnen. Hierbei reduziert eine Einschränkung des Auswertezeitraums auf 3 Monate den Aufwand der Datenbankrecherche kaum. Vorab folgende Informationen: Die rund 450.000 Einwohner im Rhein-Kreis Neuss erhalten ihr Trinkwasser aus 11 zentralen Wasserwerken von 9 Wasserversorgungsunternehmen. Der Versorgungsbereich ist in 9 Wasserversorgungsgebiete aufgeteilt. Darüber hinaus gibt es 227 Kleinanlagen, aus denen eine oder einige wenige Familien versorgt werden. Die zentralen Wasserwerke werden jährlich durch das Gesundheitsamt, gemeinsam nach § 18 / 19 TrinkwV2001 bzw, § 116 Landeswassergesetz (LWG) zusammen mit der unteren Wasserbehörde, der Bezirksregierung und der Landwirtschaftskammer besichtigt, die kleineren Anlagen durch das Gesundheitsamt alle 2 bis 3 Jahre. Alle Ergebnisse der durch den Betreiber nach § 14 TrinkwV2001 zu veranlassenden routinemäßigen und umfassenden Trinkwasseruntersuchungen werden vereinbarungsgemäß unmittelbar von den Trinkwasserlaboren an das Gesundheitsamt übersandt, sowohl in Papierform, als auch als Datei, um sie in das Trinkwasserdatenerfassungs- und Informationssystem TEIS einzulesen. Zusammenfassen ist festzustellen, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung generell eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden, von einzelnen Ausreißern (in weniger als 1 Prozent der Proben erhöhte Keimzahlen, seltener erhöhte Trübung ) abgesehen. Das Gesundheitsamt beobachtet auch die Entwicklung im Rohwasser. Durch die immer besser werdende Analytik wurden es in den letzten Jahren in einigen Versorgungsgebieten Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln gemessen, sogenannte nicht relevante Metaboliten. Die Messwerte im Trinkwasser lagen immer unterhalb der vom Umweltbundesamt empfohlenen GOW-Werte (gesundheitliche Orientierungswerte). In allen Versorgungsgebieten wurden auf Anregung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums vor rund 20 Jahren Kooperationen zwischen Wasser- und Landwirtschaft gegründet. Dort werden die Landwirte über die landwirtschaftlichen Einflüsse auf das Grundwasser informiert und beraten, um den Einfluss von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln auf das Grundwasser zu minimieren. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hauswirth (Dipl.-Ing. Umwelt-und Hygienetechnik) Produktverantwortlicher Umweltmedizin/Infektionsschutz/TBC Rhein-Kreis Neuss Gesundheitsamt 41513 Grevenbroich Tel.:02181-6015350 Fax.: 02181-6015399 Neu: Die MRSApp ! Alles zum Thema MRSA liefert die neue App des Gesundheitsamtes Rhein-Kreis Neuss und EurSafety Health-Net unter www.mrsapp.rhein-kreis-neuss.de ! Für Smartphones kostenlos in den Appstores erhältlich ! (See attached file: itunes-qrcode.png)(Embedded image moved to file: pic00153.jpg) Rhein-Kreis Neuss Gesundheitsamt Siegfried Hauswirth Auf der Schanze 1 41515 Grevenbroich Tel: +49 2181 601-5350 Fax: +49 2181 601-85350 Email: <<E-Mailadresse>> Lernen Sie den Rhein-Kreis Neuss in nur 7 Minuten kennen! http://www.rhein-kreis-neuss.de/imagefi… Wichtige Nachricht: Diese Email ist vertraulich und nur für den angegebenen Empfänger bestimmt. Zugang, Freigabe, die Kopie, die Verteilung oder Weiterleitung durch jemand anderen außer dem Empfänger selbst ist verboten und kann eine kriminelle Handlung sein. Bitte löschen Sie die Email, wenn Sie sie durch einen Fehler erhalten haben und informieren Sie den Absender. Von: Marian<<Name und E-Mailadresse>> An: <<E-Mailadresse>> Datum: 07.02.2013 15:25 Betreff: AW: Antwort: WG: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung ['Watchdog': checked] ['securiQ.Watchdog': überprüft] Sehr geehrter Herr Hauswirth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie finden meine Anschrift in dieser Mail. Ja, ich stelle die Anfrage in eigenem Namen. Können Sie mir sagen, ob es Teile meiner Anfrage gibt, die Sie gebührenfrei beantworten können? Darüber hinaus würde mich interessieren, inwiefern sich die Gebühren reduzieren, wenn bei den Teilfragen 4 und 5 statt des Zeitraums von zwei Jahren nur ein Zeitraum von 3 Monaten abgedeckt würde. Von der Antwort würde ich meine Entscheidung, den Antrag aufrecht zu erhalten, abhängig machen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach Postanschrift Marian Steinbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kur…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Antwort: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
25. Februar 2013 12:34
Status
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kursiver Schrift voran. 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht in seiner Zuständigkeit folgende Wasserwerke, die Gebiete in Duisburg, Wuppertal, Kreis Mettmann, Rheinkreis Neuss und Düsseldorf mit Trinkwasser versorgen: Wasserwerk - WW Wasserversorgungsgebiet WVG Beschreibung des WVG Stadtwerke Düsseldorf WW Am Staad Düsseldorf Nord – Linksrheinisches Stadtgebiet D_1 Stadtgebiet nördlich der Oberkasseler Brücke und alle linksrheinischen Stadtteile WW Am Staad WW Holthausen Düsseldorf Ost – Stadt Mettmann D-ME Alle Stadtteile östlich der Innenstadt sowie die Stadt Mettmann WW Holthausen Düsseldorf Süd D_3 Alle Stadtteile südlich der A 46 WW Flehe Düsseldorf Mitte D_2 Neuss – NE_4 Düsseldorf Innenstadt, Hafen, Flehe etc. nördlich der A 46 Stadt Neuss, südliche Stadtteile Wuppertaler Stadtwerke WW Benrath Wuppertal West – Kreis Mettmann Westliches Wuppertal und Gemeinden im Landkreis Mettmann Stadtwerke Duisburg WW Bockum WW Wittlaer Duisburg Süd –Linksrheinische Stadtteile Duisburg Linksrheinisches Duisburg und alle Stadtteile südlich der Ruhr 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? Das Gesundheitsamt Düsseldorf führt keine Trinkwasserkontrollen im Sinne § 18 TrinkwV selbst aus. Hierfür werden akkreditierte Labore beauftragt. 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? Die Daten der öffentlichen Wasserverorgungsunternehmen werden in elektronischer Form an das Gesundheitsamt übermittelt und mit Hilfe des Trinkwassererfassungs- und –informationsystems TEIS erfasst und geprüft. Die Trinkwasserüberwachungsdaten werden mindestens 10 Jahre gespeichert. Daten von Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, liegen nur in Papierform vor, sofern die Ergebnisse nicht nach § 21 Abs. 2 TrinkwV berichtspflichtig sind. 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Wasserversorger sind gemäß § 21 TrinkwV verpflichtet über die abgegebene Trinkwasserqualität Auskunft den Verbrauchern zu geben. Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Trinkwasserqualität der jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf: www.swd-ag.de/privatkunden/wasser/index… Wuppertaler Stadtwerke: http://www.wsw-online.de/energie/Privat… Trinkwasser/Qualitaet_und_Gewinnung/Trinkwasser-Analysewerte.htm Stadtwerke Duisburg: http://www.stadtwerke-duisburg.de/priva… Dem Gesundheitsamt Düsseldorf liegen darüber hinaus Trinkwasseruntersuchungsergebnisse von privaten Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese objekt- bzw. personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Um die Fragen 4 und 5 bzgl. der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beantworten zu können ist eine gebührenpflichtige Datenbankrecherche notwendig. Für die Aufbereitung der Daten sind ca. vier Arbeitsstunden aufzubringen, so dass eine Gebühr in Höhe von mind. 200,- Euro zu veranschlagen wäre. Die Recherche würde nach dem notwenigen Arbeitsaufwand abgerechnet. Die Daten würden Ihnen in Form von Exceltabellen zur Verfügung gestellt. Aus dem mir vorliegenden Mailverkehr gehen zwei Adressen von Ihnen, Herr Steinbach, hervor. Beide Mailadressen habe ich in das Adressfeld dieser Mail übernommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Schürfeld Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Abt. 53/22 - Umwelthygiene Willi-Becker-Allee 6-8 40227 Düsseldorf Telefon: + 49 (0) 211.89-9 65 42 oder: + 49 (0) 211.89-9 53 02 Telefax: + 49 (0) 211.89-9 44 11 mobil: + 49 (0) 173.51 05 813 <<E-Mailadresse>>

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Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kur…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Antwort: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
25. Februar 2013 12:34
Status
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kursiver Schrift voran. 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht in seiner Zuständigkeit folgende Wasserwerke, die Gebiete in Duisburg, Wuppertal, Kreis Mettmann, Rheinkreis Neuss und Düsseldorf mit Trinkwasser versorgen: Wasserwerk - WW Wasserversorgungsgebiet WVG Beschreibung des WVG Stadtwerke Düsseldorf WW Am Staad Düsseldorf Nord – Linksrheinisches Stadtgebiet D_1 Stadtgebiet nördlich der Oberkasseler Brücke und alle linksrheinischen Stadtteile WW Am Staad WW Holthausen Düsseldorf Ost – Stadt Mettmann D-ME Alle Stadtteile östlich der Innenstadt sowie die Stadt Mettmann WW Holthausen Düsseldorf Süd D_3 Alle Stadtteile südlich der A 46 WW Flehe Düsseldorf Mitte D_2 Neuss – NE_4 Düsseldorf Innenstadt, Hafen, Flehe etc. nördlich der A 46 Stadt Neuss, südliche Stadtteile Wuppertaler Stadtwerke WW Benrath Wuppertal West – Kreis Mettmann Westliches Wuppertal und Gemeinden im Landkreis Mettmann Stadtwerke Duisburg WW Bockum WW Wittlaer Duisburg Süd –Linksrheinische Stadtteile Duisburg Linksrheinisches Duisburg und alle Stadtteile südlich der Ruhr 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? Das Gesundheitsamt Düsseldorf führt keine Trinkwasserkontrollen im Sinne § 18 TrinkwV selbst aus. Hierfür werden akkreditierte Labore beauftragt. 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? Die Daten der öffentlichen Wasserverorgungsunternehmen werden in elektronischer Form an das Gesundheitsamt übermittelt und mit Hilfe des Trinkwassererfassungs- und –informationsystems TEIS erfasst und geprüft. Die Trinkwasserüberwachungsdaten werden mindestens 10 Jahre gespeichert. Daten von Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, liegen nur in Papierform vor, sofern die Ergebnisse nicht nach § 21 Abs. 2 TrinkwV berichtspflichtig sind. 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Wasserversorger sind gemäß § 21 TrinkwV verpflichtet über die abgegebene Trinkwasserqualität Auskunft den Verbrauchern zu geben. Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Trinkwasserqualität der jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf: www.swd-ag.de/privatkunden/wasser/index… Wuppertaler Stadtwerke: http://www.wsw-online.de/energie/Privat… Trinkwasser/Qualitaet_und_Gewinnung/Trinkwasser-Analysewerte.htm Stadtwerke Duisburg: http://www.stadtwerke-duisburg.de/priva… Dem Gesundheitsamt Düsseldorf liegen darüber hinaus Trinkwasseruntersuchungsergebnisse von privaten Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese objekt- bzw. personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Um die Fragen 4 und 5 bzgl. der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beantworten zu können ist eine gebührenpflichtige Datenbankrecherche notwendig. Für die Aufbereitung der Daten sind ca. vier Arbeitsstunden aufzubringen, so dass eine Gebühr in Höhe von mind. 200,- Euro zu veranschlagen wäre. Die Recherche würde nach dem notwenigen Arbeitsaufwand abgerechnet. Die Daten würden Ihnen in Form von Exceltabellen zur Verfügung gestellt. Aus dem mir vorliegenden Mailverkehr gehen zwei Adressen von Ihnen, Herr Steinbach, hervor. Beide Mailadressen habe ich in das Adressfeld dieser Mail übernommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Schürfeld Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Abt. 53/22 - Umwelthygiene Willi-Becker-Allee 6-8 40227 Düsseldorf Telefon: + 49 (0) 211.89-9 65 42 oder: + 49 (0) 211.89-9 53 02 Telefax: + 49 (0) 211.89-9 44 11 mobil: + 49 (0) 173.51 05 813 <<E-Mailadresse>>