Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:21
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Steinbach, Sie haben um Informationen zu Trinkwasserkontrollen in den Versorgungsgebieten der S…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
1. März 2013 12:40
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Steinbach, Sie haben um Informationen zu Trinkwasserkontrollen in den Versorgungsgebieten der Stadt Bielefeld gebeten. zu 1) Im Stadtgebiet der Stadt Bielefeld gibt es 9 Wasserversorgungsgebiete. Drei Wasserversorgungsgebiete werden von den Stadtwerken Bielefeld und ein Versorgungsgebiet wird von dem Wasserversorgungsunternehmen Gas und Wasser Bethel versorgt. Die räumliche Lage der von diesen Wasserwerken versorgten Gebiete ist der Übersichtkarte in der beigefügten Information zu entnehmen (die drei Versorgungsgebiete der Stadtwerke Bielefeld entsprechen den blau unterlegten Versorgungsbereichen A+B (ein Versorgungsgebiet); C und D; weiß das Versorgunggebiet der Gas und Wasser Bethel). Die darüber hinaus vorhandenen fünf Versorgungsgebiete sind kleine Bereiche (Straße oder Siedlung), die über Wasserbeschaffungsverbände bzw. eine Eigentümergemeinschaft (Wasserbeschaffungsverbände Quelle I, Quelle II, Kralheide und Kerkebrink sowie WEG Waldquellenweg) versorgt werden; diese sind aufgrund ihrer geringfügigen Größe in der Übersichtskarte nicht mit erfasst. zu 2) Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt selbst keine Trinkwasserkontrollen durch; Trinkwasseruntersuchungen erfolgen durch vom Betreiber beauftragte, nach § 15 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen. zu 3) Niederschriften der Überwachung werden in schriftlicher Form nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung 10 Jahre aufbewahrt. Die Ergebnisse der durch den Betreiber nach § 14 TrinkwV2001 zu veranlassenden routinemäßigen und umfassenden Trinkwasseruntersuchungen werden dem Gesundheitsamt zur Erfüllung der nach § 21(2) TrinkwV bestehenden Berichtspflichten seit 2009 auch als Datei übermittelt. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung dieser Daten erfolgt nach den Vorgaben der derzeit geltenden Trinkwasserverordnung (mind. 10 Jahre) im Trinkwasserdatenerfassungs- und informationssystem TEIS. zu 4) Die zentralen Wasserversorgungsanlagen wurden nach den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben (Pflichtenüberprüfung, Besichtigung, Untersuchungen siehe Pkt. 2) der Trinkwasserverordnung überwacht - jeweils ohne wesentliche Beanstandung. zu 5) In den großen Versorgungsgebieten der unter Pkt. 1 benannten Wasserversorgungsunternehmen wurden bei den Kontrollen 2011 und 2012 keine Grenzwertüberschreitungen ermittelt. Aktuelle Informationen über die Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwasser erhalten Sie gem. § 21 (1) TrinkwV über die jeweiligen Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlagen des betroffenen Wasserversorgungsgebietes (s.a. beigefügte Information). Weitere Trinkwasserdaten aus den Wasserversorgungsgebieten sind auch im Internet veröffentlicht. Hinsichtlich der in den Wasserwerken ermittelten Messwerte verweise ich zudem auf das ELWAS Portal NRW: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IM…; dort sind diese Werte veröffentlicht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Ergänzend hierzu mache ich darauf aufmerksam, dass für alle in NRW vorhandenen Wasserversorgungsgebiete die Trinkwasserdaten auch beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abgefragt werden können (gebührenpflichtig). Mit freundlichen Grüßen I.A. Susanne Roesicke Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Haus der Gesundheit Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 51 -6034 Fax: 0521/ 51 -3406
Marian Steinbach
Sehr geehrte Frau Roesicke, vielen Dank für Ihre hilfreiche Beantwortung (vom 1. März) meiner Anfrage vom 6. Febr…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
AW: AW: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
5. März 2013 10:07
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Sehr geehrte Frau Roesicke, vielen Dank für Ihre hilfreiche Beantwortung (vom 1. März) meiner Anfrage vom 6. Februar. Zu Frage 4 haben Sie leider keine ausführlichen Informationen geliefert, jedoch leider nicht erklärt, warum Sie die Frage nicht ausführlich beantworten können. Hier noch einmal die Frage 4: 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach

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Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Steinbach, mit Mail vom 05.03.13 baten Sie um weitere Erläuterungen zu meiner Antwort zu Pkt 4…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: AW: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
13. März 2013 17:49
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Steinbach, mit Mail vom 05.03.13 baten Sie um weitere Erläuterungen zu meiner Antwort zu Pkt 4 Die zentralen Wasserversorgungsanlagen wurden nach den zeitlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung überwacht, d.h. grundsätzlich einmal jährlich; mindestens aber einmal in drei Jahren. Die inhaltlichen Vorgaben hatte ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 01.03.13 aufgeführt. Da das Gesundheitsamt keine eigenen Untersuchungen durchführt (die Ergebnisse der vom Betreiber beauftragten Untersuchungen werden dem GA übermittelt- s. a. Antwort zu Pkt 2) umfasst die Überwachung im Wesentlichen die Begehung der jeweiligen Anlage sowie die Überprüfung der Betreiberpflichten. Die Ergebnisse meiner Überwachung hatte ich Ihnen bereits benannt; bzgl. der gemessenen Werte siehe Antwort zu Pkt. 5. Wasserversorgungsanlagen umfassen Anlagen zur Wassergewinnung und Verteilung. Die Wassergewinnung und –verteilung in den Ihnen benannten Versorgungsgebieten erfolgt über insgesamt 16 Wasserwerke und 25 Speicheranlagen. Das genaue Datum der jeweiligen Begehung kann Ihnen grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie die Informationen zu Datum und Art der in den Versorgungsgebieten durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen, jedoch kann dies dann nicht mehr gebührenfrei erfolgen. Für die Zusammenstellung dieser Informationen ist eine weiterführende Aktenrecherche durchzuführen, erforderlichenfalls bei Angaben zu Art und Datum der durchgeführten Trinkwasseruntersuchung mit zusätzlicher Datenbankrecherche, Aufbereitung der Daten mit entsprechender Zuordnung der insgesamt ca. 840 hierzu vorhandenen Proben pro Jahr. Gem. § 11 IFG werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, grundsätzlich Gebühren erhoben. Für die Erteilung der gewünschten Auskunft werden Verwaltungsgebühren von ca. 300,- € erhoben. Demzufolge bitte ich mir mitzuteilen, ob eine Zusammenstellung dieser zusätzlichen Informationen auch unter Berücksichtigung der hierfür erforderlichen Gebührenerhebung erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen I.A. Susanne Roesicke Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Haus der Gesundheit Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 51 -6034 Fax: 0521/ 51 -3406