Trinkwassernotbrunnen in Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Hat die Stadt Leipzig Trinkwassernotbrunnen und in welchem Zustand befinden sich diese?
Wie lange dauert es bis diese Einsatzbereit wären.
Reichen diese aus, alle Haushalte mit Wasser über eine Dürreperiode zu versorgen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trinkwassernotbrunnen in Leipzig [#280243]
Datum
1. Juni 2023 23:37
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Stadt Leipzig Trinkwassernotbrunnen und in welchem Zustand befinden sich diese? Wie lange dauert es bis diese Einsatzbereit wären. Reichen diese aus, alle Haushalte mit Wasser über eine Dürreperiode zu versorgen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280243/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt gem. § 1 Abs. 2 …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Trinkwassernotbrunnen in Leipzig [#280243]
Datum
2. Juni 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt gem. § 1 Abs. 2 IFS nur für die Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe, nicht für die Beteiligungsunternehmen der Stadt. Die Stadtverwaltung Leipzig ist nicht der richtige Adressat für Ihrer Anfrage. Richtiger Adressat für Ihre Anfrage wäre die Leipziger Gruppe, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Die Unternehmen der Leipziger Gruppe fallen jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig. Aufgrund der Datenschutzverordnung erfolgt keine Weiterleitung an Dritte. Mit freundlichen Grüßen