Trinkwasserqualität NUWA und ZOWA

Anfrage an: Landkreis Uckermark

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir folgende Messwerte, gemessen in den Trinkwassergewinnungsanlagen und in den Vorfeldmessstellen der ZOWA und NUWA zu.

Aufgeschlüsselt nach Wasserwerk und zugehörigen Messstellen. Betrachtungszeitraum 2000 bis 2022. Bei jüngeren Anlagen ab Inbetriebnahme.

- Medikamentenrückstände mg/l, getrennt nach Wirkstoff
- Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Cyclamate) mg/l, getrennt nach Zusatzstoff
- Nitrat mg/l
- Hormone mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Antibiotika mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Pflanzenschutzmittel mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Gesamtmenge des entnommenen Wassers m3/a
- Geographische Lage der Messtellen/ Wasserwerke unter Angabe des Koordinatensystems

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trinkwasserqualität NUWA und ZOWA [#268724]
Datum
26. Januar 2023 10:57
An
Landkreis Uckermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir folgende Messwerte, gemessen in den Trinkwassergewinnungsanlagen und in den Vorfeldmessstellen der ZOWA und NUWA zu. Aufgeschlüsselt nach Wasserwerk und zugehörigen Messstellen. Betrachtungszeitraum 2000 bis 2022. Bei jüngeren Anlagen ab Inbetriebnahme. - Medikamentenrückstände mg/l, getrennt nach Wirkstoff - Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Cyclamate) mg/l, getrennt nach Zusatzstoff - Nitrat mg/l - Hormone mg/l getrennt nach Wirkstoff - Antibiotika mg/l getrennt nach Wirkstoff - Pflanzenschutzmittel mg/l getrennt nach Wirkstoff - Gesamtmenge des entnommenen Wassers m3/a - Geographische Lage der Messtellen/ Wasserwerke unter Angabe des Koordinatensystems Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268724/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Uckermark
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage im Gesundheitsamt am…
Von
Landkreis Uckermark
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.01.2023 bezüglich Trinkwasserqualität NUWA und ZOWA
Datum
1. Februar 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage im Gesundheitsamt am 30.01.2023. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Uckermark
Ihre Anfrage zu Messwerten der Trinkwasserversorgungsanlagen im LK Uckermark Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Landkreis Uckermark
Betreff
Ihre Anfrage zu Messwerten der Trinkwasserversorgungsanlagen im LK Uckermark
Datum
8. Februar 2023 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage zur Übermittlung verschiedener Messwerte im Trinkwasser der zentralen Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Uckermark kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen sind gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Untersuchungen von Wasserproben in den zentralen Wasserversorgungsanlagen und im Trinkwasserverteilungsnetz vorzunehmen. Ebenfalls führt das Gesundheitsamt im Rahmen ihrer Überwachungspflichten der zentralen Wasserversorgungsanlagen gemäß TrinkwV Beprobungen in den Wasserwerken durch. Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet die Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt ist ebenfalls verpflichtet diese Daten 10 Jahre lang verfügbar zu halten. Vorfeldmessstellen der jeweiligen Wasserversorgungsanlagen sind dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Nach der aktuell gültigen TrinkwV umfassen die Untersuchungs- und Übermittlungspflichten des Inhabers der Wasserversorgungsanlagen sowie die Untersuchungspflichten des Gesundheitsamtes bei den von Ihnen in der Anfrage angeführten Parametern nur Nitrat sowie die für das Land Brandenburg zur Untersuchung empfohlenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel-Metabolite. Untersuchungsergebnisse von allen weiteren von Ihnen gewünschten Parametern, Messwerte der Vorfeldmessstellen sowie die Daten zur geographischen Lage der Messstellen bzw. Koordinaten für die Lage der Wasserversorgungsanlagen liegen im Gesundheitsamt nicht vor und können Sie beim Inhaber der Wasserversorgungsanlagen (jeweilige Wasserversorger im Landkreis) erfragen. Da das Gesundheitsamt die Daten der Untersuchungsergebnisse, wie oben bereits erwähnt, gemäß TrinkwV nur für 10 Jahre aufbewahren muss und die Daten somit von 2000 bis 2012 nicht mehr vorliegen, bitte ich Sie, Ihre gesamte Anfrage an die jeweiligen Wasserversorger des Landkreises zu richten. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gern an mich unter der in der Signatur angegebenen Mailadresse melden. Recht herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen