Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen

gemäß Trinkwasserverordnung sind seit 2011 alle 3 Jahre Beprobungen durchzuführen:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Info_Verbraucher.html
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/legionellen/index.htm

Nach § 21 der Trinkwasserverordnung sind den Nutzern die Ergebnisse bekannt zu geben, mindestens der Höchstwert, auf Wunsch auch Einzelmessergebnisse:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html
Weiterhin die Einsicht und Herausgabe der Gefährdungsanalyse, Sanierungsplan, etc., sowie verpflichtende Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
Der Rechtsanspruch wird vom Datenschutzbeauftragten der LH München und Bayern bestätigt.

Da dies von den Eigentümern / Vermietern oftmals versäumt wurde, trat am 09.01.2018 die neue Trinkwasserverordnung in Kraft:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Novellierung-Trinkwasserverordnung.html
Diese verpflichtet bereits die Labore zur umgehenden Meldung an die Gesundheitsämter bei Überschreitung des Grenzwertes.

Meine Frage:
1) Wie viele Legionellen-Grenzwertüberschreitungen lagen in 2018 vor: niedrig, mittel, hoch, extrem hoch?
2) Waren bestimmte Eigentümer / Vermieter / Verwalter besonders häufig betroffen, zB Vonovia
https://www.tz.de/muenchen/stadt/pasing-obermenzing-ort43353/muenchen-duschverbot-bei-mega-hitze-mieter-veraergert-es-droht-gesundheitsgefahr-12861051.html
3) Wie viele Anhörungen, zwangsgeldbewehrten gebührenpflichten Anordnungen und ??? erfolgten in den letzten 3 Jahren durch die LH München?
4) Welche Zeit vergeht im Durchschnitt seit bekannt werden der Legionellen-Grenzwertüberschreitung bis zur Wiedereinhaltung der Trinkwasservordnung im Durchschnitt, meist durch Fertigstellung von Sanierungsmaßnahmen?
4) Musste die LH München im Rahmen eines Präzedenzfalles in den vergangenen Jahren selbst die Sanierungsmaßnahmen zum Schutze der Nutzer durchführen, da sich der Usl weigerte?
4) Warum wird auf der Webseite des RGU nicht darauf hingewiesen, das Nutzer die Legionellen-Messergebnisse auch direkt beim RGU anfordern können?
4) Wie viele Legionellen-Erkrankungen / Todesfälle gab es in den letzten 3 Jahren in München?

Vielen Dank !

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen [#169505]
Datum
30. Oktober 2019 08:29
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß Trinkwasserverordnung sind seit 2011 alle 3 Jahre Beprobungen durchzuführen: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Info_Verbraucher.html https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/legionellen/index.htm Nach § 21 der Trinkwasserverordnung sind den Nutzern die Ergebnisse bekannt zu geben, mindestens der Höchstwert, auf Wunsch auch Einzelmessergebnisse: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html Weiterhin die Einsicht und Herausgabe der Gefährdungsanalyse, Sanierungsplan, etc., sowie verpflichtende Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Der Rechtsanspruch wird vom Datenschutzbeauftragten der LH München und Bayern bestätigt. Da dies von den Eigentümern / Vermietern oftmals versäumt wurde, trat am 09.01.2018 die neue Trinkwasserverordnung in Kraft: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Novellierung-Trinkwasserverordnung.html Diese verpflichtet bereits die Labore zur umgehenden Meldung an die Gesundheitsämter bei Überschreitung des Grenzwertes. Meine Frage: 1) Wie viele Legionellen-Grenzwertüberschreitungen lagen in 2018 vor: niedrig, mittel, hoch, extrem hoch? 2) Waren bestimmte Eigentümer / Vermieter / Verwalter besonders häufig betroffen, zB Vonovia https://www.tz.de/muenchen/stadt/pasing-obermenzing-ort43353/muenchen-duschverbot-bei-mega-hitze-mieter-veraergert-es-droht-gesundheitsgefahr-12861051.html 3) Wie viele Anhörungen, zwangsgeldbewehrten gebührenpflichten Anordnungen und ??? erfolgten in den letzten 3 Jahren durch die LH München? 4) Welche Zeit vergeht im Durchschnitt seit bekannt werden der Legionellen-Grenzwertüberschreitung bis zur Wiedereinhaltung der Trinkwasservordnung im Durchschnitt, meist durch Fertigstellung von Sanierungsmaßnahmen? 4) Musste die LH München im Rahmen eines Präzedenzfalles in den vergangenen Jahren selbst die Sanierungsmaßnahmen zum Schutze der Nutzer durchführen, da sich der Usl weigerte? 4) Warum wird auf der Webseite des RGU nicht darauf hingewiesen, das Nutzer die Legionellen-Messergebnisse auch direkt beim RGU anfordern können? 4) Wie viele Legionellen-Erkrankungen / Todesfälle gab es in den letzten 3 Jahren in München? Vielen Dank !
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in trotz meiner Anfrage habe ich bis Heute keine Rückmeldung erhalten, obwohl Trinkwass…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen [#169505]
Datum
17. November 2019 09:37
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in trotz meiner Anfrage habe ich bis Heute keine Rückmeldung erhalten, obwohl Trinkwasser das am strengsten geschützte Lebensmittel in Deutschland ist. https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Ultrafiltration_garan_tiert_einwandfreies_Trinkwasser_1621004.html "Eine erste Bilanz fällt alarmierend aus: bei durchschnittlich 40 % der untersuchten Mehrfamilienhäuser wurden die neuen Grenzwerte überschritten . Doch jeder Besitzer eines Mehrfamilienhauses oder Betreiber eines öffentlichen Gebäudes ist nun für die Einhaltung der Legionellengrenzwerte an der Entnahmestelle verantwortlich und kann für Schäden – oft schwere Erkrankungen der Bewohner bzw. der Benutzer der Anlagen – haftbar gemacht werden." Nicht nur der Eigentümer / Usl ist in der Haftung, sondern auch die LHM als Aufsichtsbehörde aufgrund Untätigkeit, zB Präzedenzfall eigene Sanierung. Es wird deshalb nochmals um eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage gebeten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169505
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messer…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen [#169505]
Datum
25. Januar 2020 15:29
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen“ vom 30.10.2019 (#169505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169505 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen [#169505]
Datum
27. Januar 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzeri…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen [#169505]
Datum
25. Oktober 2023 12:29
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserverordnung: Legionellen Einzel-Messergebnisse / Nutzerinformationen / Grenzwertüberschreitungen / Sanierungsmaßnahmen“ vom 30.10.2019 (#169505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1423 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen