Trinkwasserversorgung Auerbach

Begründung der Anfrage:
Auerbach erwägt den Anschluss an die Fernwasserleitung der oberfränkischen Juragruppe; das erscheint nicht widerspruchsfrei mit § 50 (2) WHG vereinbar, der ortsnahe Versorgung priorisiert. Die derzeitige Versorgung vom WW-Ranna aus ist ortsnäher!
Im übrigen gibt es seit dem 12.03.1981 einen Landtagsbeschluss, nach dem ortsnahe Versorgungen auch nach Fernleitungsnaschluss als 2. Standbein für die redundante Versorgungsicherheit zu erhalten sind.

a) Untere Wasserbehörde:
Gibt es für das Auerbacher Wasserwerk, Versorgung "auf der Ruh" noch einen fortbestehend rechtswirksamen WR-Bescheid/-Beschluss?
Falls NEIN, aufgrund welcher Rechtsgrundlage/Verwaltungsakts "erloschen"?
b) an staatl. Gesndheitsamt:
Fall es noch ein im Wasserbuch eingetragenes Wasserrecht gäbe,
könnte die WV-Auerbach "auf der Ruh" nach Sanierung entsprechend der TwVO wieder, gem. DIN 2000 als 2. standbein für die redundante Versorgungsicherheit der Stadt in Betreib genommen werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung der…
An Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Trinkwasserversorgung Auerbach [#224334]
Datum
5. Juli 2021 05:54
An
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Anfrage: Auerbach erwägt den Anschluss an die Fernwasserleitung der oberfränkischen Juragruppe; das erscheint nicht widerspruchsfrei mit § 50 (2) WHG vereinbar, der ortsnahe Versorgung priorisiert. Die derzeitige Versorgung vom WW-Ranna aus ist ortsnäher! Im übrigen gibt es seit dem 12.03.1981 einen Landtagsbeschluss, nach dem ortsnahe Versorgungen auch nach Fernleitungsnaschluss als 2. Standbein für die redundante Versorgungsicherheit zu erhalten sind. a) Untere Wasserbehörde: Gibt es für das Auerbacher Wasserwerk, Versorgung "auf der Ruh" noch einen fortbestehend rechtswirksamen WR-Bescheid/-Beschluss? Falls NEIN, aufgrund welcher Rechtsgrundlage/Verwaltungsakts "erloschen"? b) an staatl. Gesndheitsamt: Fall es noch ein im Wasserbuch eingetragenes Wasserrecht gäbe, könnte die WV-Auerbach "auf der Ruh" nach Sanierung entsprechend der TwVO wieder, gem. DIN 2000 als 2. standbein für die redundante Versorgungsicherheit der Stadt in Betreib genommen werden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224334/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Mayer, bzgl. Ihrer Anfrage zur Trinkwasserversorgung Auerbach Brunnen "auf der Ruh" …
Von
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Trinkwasserversorgung Auerbach [#224334]
Datum
19. August 2021 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, bzgl. Ihrer Anfrage zur Trinkwasserversorgung Auerbach Brunnen "auf der Ruh" darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Der stillgelegte Brunnen "auf der Ruh" wird derzeit nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Auerbach genutzt. Eine Bewilligung oder eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzung liegt derzeit deshalb auch nicht vor, die "alte" wasserrechtliche Erlaubnis wurde nur befristet erteilt und ist somit erloschen. Lt. Rücksprache mit der Stadt Auerbach wurde eine Notverbundleitung zur Juragruppe errichtet, im Notfall könnte hier das Trinkwasser zur Notversorgung genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für ihre korrekte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer …
An Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: WG: Trinkwasserversorgung Auerbach [#224334]
Datum
19. August 2021 10:34
An
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für ihre korrekte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224334/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>