Trinkwasserversorgung und Trinkwasserverunreinigungen

Wir haben in regelmäßigen Abständen in der Gemeinde 65618 Selters (Taunus) eine Verkeimungen des Trinkwassers und ich denke, dass wir uns da über dem bundesweiten Durchschnitt bewegen. Ich wünsche mir daher eine Auflistung aller Warnmeldungen bzgl. einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung (inkl. einer Verkeimung des Trinkwassers) der Gemeinde Selters (Taunus) an seine Bürgerinnen und Bürger der letzten 3 Jahre.
Außerdem bitte ich um folgende Stellungnahme: Gibt es Grenzwerte bzgl. der Häufigkeit/Anzahl pro Jahr für eine Verkeimung des Trinkwassers in einer Gemeinde? Ab wann gibt es eine dringende Handlungsempfehlung an die Gemeinde, dass die Trinkwasserversorgung überarbeitet werden muss? Wie häufig werden in anderen Gemeinden pro Jahr Verkeimungen des Trinkwassers gemeldet, wo liegt hier der Durchschnitt für die Gemeinden in Deutschland für die Jahre 2020, 2021 und 2022?

Herzlichen Dank für Ihre Zeit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben in rege…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trinkwasserversorgung und Trinkwasserverunreinigungen [#260784]
Datum
13. Oktober 2022 12:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben in regelmäßigen Abständen in der Gemeinde 65618 Selters (Taunus) eine Verkeimungen des Trinkwassers und ich denke, dass wir uns da über dem bundesweiten Durchschnitt bewegen. Ich wünsche mir daher eine Auflistung aller Warnmeldungen bzgl. einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung (inkl. einer Verkeimung des Trinkwassers) der Gemeinde Selters (Taunus) an seine Bürgerinnen und Bürger der letzten 3 Jahre. Außerdem bitte ich um folgende Stellungnahme: Gibt es Grenzwerte bzgl. der Häufigkeit/Anzahl pro Jahr für eine Verkeimung des Trinkwassers in einer Gemeinde? Ab wann gibt es eine dringende Handlungsempfehlung an die Gemeinde, dass die Trinkwasserversorgung überarbeitet werden muss? Wie häufig werden in anderen Gemeinden pro Jahr Verkeimungen des Trinkwassers gemeldet, wo liegt hier der Durchschnitt für die Gemeinden in Deutschland für die Jahre 2020, 2021 und 2022? Herzlichen Dank für Ihre Zeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260784/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Trinkwasserversorgung und Trinkwasserverunreinigungen [#260784]
Datum
13. Oktober 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Liebe << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an uns weiter gel…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Trinkwasserversorgung und Trinkwasserverunreinigungen [#260784]
Datum
18. Oktober 2022 15:20
Status
Liebe << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an uns weiter geleitet wurde. Für eine Auflistung der Warnmeldungen bezüglich einer Beeinträchtigung des Trinkwassers in der Gemeinde Selters wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gesundheitsamt. Sie fragen nach der Häufigkeit von Verkeimungen des Trinkwasser für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Diese Daten sind noch nicht veröffentlicht. Daher beziehe ich mich alternativ auf den Berichtszeitraum der Jahre 2017 bis 2019. Hier wurde der Indikatorparameter "Coliforme Bakterien" bundesweit in 1,3 % der überwachten Proben überschritten. Eine Abweichung vom Grenzwert oder von der Anforderung eines Indikatorparameters stellt für sich genommen noch kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher oder die Verbraucherin dar. Das Auftreten z. B. von coliformen Bakterien zeigt allerdings an, dass Veränderungen der Wasserqualität aufgetreten sind, die möglicherweise gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Daher erfordert die Feststellung der Nichteinhaltung dieser Parameter weitere Untersuchungen und die Abstellung der Ursachen erhöhter Konzentrationen (im Beispiel an coliformen Bakterien) als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung. Weitere Informationen finden Sie auch im Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2017-2019) https://www.umweltbundesamt.de/publik... Mit freundlichen Grüßen