Truppenübungsplatz "Barker Barracks"

-Informationen ob und wann der Truppenübungsplatz "Barker Barracks" (an der Driburger Straße) freigezogen wird
-Informationen zu Plänen was mit dem Gelände nach erfolgreichem Freizug passiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Truppenübungsplatz "Barker Barracks" [#29004]
Datum
18. April 2018 12:15
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Informationen ob und wann der Truppenübungsplatz "Barker Barracks" (an der Driburger Straße) freigezogen wird -Informationen zu Plänen was mit dem Gelände nach erfolgreichem Freizug passiert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage zur Konversion in Paderborn. Beim von Ihnen angefragten &q…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Truppenübungsplatz "Barker Barracks" [#29004]
Datum
9. Mai 2018 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage zur Konversion in Paderborn. Beim von Ihnen angefragten "Truppenübungsplatz Barker Barracks" handelt es sich um den, der Barker Kaserne zugeordneten, Standortübungsplatz Lieth. Für den rd. 385 ha großen Standortübungsplatz Lieth wurde mit Beschluss des Haushaltsauschusses des Bundstages am 17.06.2015 festgelegt, dass er nach Aufgabe der militärischen Nutzung gemeinsam mit rd. 60 weiteren Gebieten in die Flächen des nationalen Naturerbe (NNE) übertragen wird. Die Aufgabe der militärischen Nutzung des Standortübungsplatzes ist, wie für die übrigen Kasernenstandorte (Dempsey, Barker, Athlone, Normandy) in Paderborn, seitens der britischen Streitkräfte für einen Zeitpunkt "nicht vor 2019" angekündigt. Nach Übertragung der Fläche in das Nationale Naturerbe (NNE) ist nach unseren Informationen bisher vorgesehen, das die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (BDU) die Verwaltung der Fläche übernehmen wird. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht gebührenpflichtig. Alle aktuellen Informationen und Neuigkeiten zur Paderborner Konversion finden Sie zudem unter www.paderborner-konversion.de<http://www.paderborner-konversion.de>. Mit freundlichen Grüßen