Türöffnungen bei verstorbenen Personen

Anzahl der Einsätze, bei denen die Feuerwehr Stuttgart zur „Person in Notlage“ alarmiert wurde, bei welchen sich herausstellte dass die Person bereits verstorben ist. Aufschlüsselung bitte für die Jahre 2015-2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Einsätze, bei denen die…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Türöffnungen bei verstorbenen Personen [#286655]
Datum
22. August 2023 21:16
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Einsätze, bei denen die Feuerwehr Stuttgart zur „Person in Notlage“ alarmiert wurde, bei welchen sich herausstellte dass die Person bereits verstorben ist. Aufschlüsselung bitte für die Jahre 2015-2022.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286655/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Türöffnungen bei verstorbenen Personen“ vom 22.08.2023 (#286655) w…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Türöffnungen bei verstorbenen Personen [#286655]
Datum
26. September 2023 10:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Türöffnungen bei verstorbenen Personen“ vom 22.08.2023 (#286655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann m…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Türöffnungen bei verstorbenen Personen [#286655]
Datum
28. September 2023 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann mit den uns vorliegenden Daten nur teilweise beantwortet werden. Auflistung aller Einsätze "Person in Notlage" im Betrachtungszeitraum 2015-2022: Jahr 2015 1.355 Einsätze Jahr 2016 1.366 Einsätze Jahr 2017 1.554 Einsätze Jahr 2018 1.486 Einsätze Jahr 2019 1.593 Einsätze Jahr 2020 1.527 Einsätze Jahr 2021 1.689 Einsätze Jahr 2022 1.853 Einsätze Gesamt 2015-2022 12.423 Einsätze Eine statistische Auswertung wie viele Personen bereits tot waren, liegt uns nicht vor und müsste ggfs. für Sie mit nicht unerheblichem Aufwand gebührenpflichtig aufgearbeitet werden. Wenn Sie diese Aufarbeitung dennoch wünschen, bitten wir Sie, uns Ihre postalische Anschrift mitzuteilen, um Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen