TvöD- Eingruppierung studierte Fachkräfte im ambulant betreuten Wohnen in einem Sozialpsychiatrischen Zentrum

Wie ist die Eingruppierung nach TvöD SuE im Raum Westfalen/ Niederrhein für studierte Fachkräfte (SozialarbeiterInnen) im ambulant betreuten Wohnen mit seelisch Erkrankten, Suchtkranken und multipel erkrankten Menschen? In der Einrichgung arbeiten auch nicht-Studierte Fachkräfte in demselben Bereich (ambulant betreutes Wohnen).

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  • Datum
    7. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
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Betreff
TvöD- Eingruppierung studierte Fachkräfte im ambulant betreuten Wohnen in einem Sozialpsychiatrischen Zentrum [#305324]
Datum
7. April 2024 19:47
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist die Eingruppierung nach TvöD SuE im Raum Westfalen/ Niederrhein für studierte Fachkräfte (SozialarbeiterInnen) im ambulant betreuten Wohnen mit seelisch Erkrankten, Suchtkranken und multipel erkrankten Menschen? In der Einrichgung arbeiten auch nicht-Studierte Fachkräfte in demselben Bereich (ambulant betreutes Wohnen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305324/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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