Twitter-Beiträge

Twitter hat aktuell sein Geschäftskonzept geändert und ermöglicht nur noch Personen mit einem Nutzer-Account den Zugriff auf Inhalte bei Twitter. Die publizierten Inhalte des Kultusministeriums sind damit nur noch einem geschlossenen Nutzerkreis und nicht mehr öffentlich für alle Personen zugänglich.

Bitte senden Sie mir daher alle veröffentlichten Beiträge des Kultusministeriums auf der genannten Plattform zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Twitter hat aktuell sein Geschäft…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Beiträge [#284505]
Datum
24. Juli 2023 07:17
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Twitter hat aktuell sein Geschäftskonzept geändert und ermöglicht nur noch Personen mit einem Nutzer-Account den Zugriff auf Inhalte bei Twitter. Die publizierten Inhalte des Kultusministeriums sind damit nur noch einem geschlossenen Nutzerkreis und nicht mehr öffentlich für alle Personen zugänglich. Bitte senden Sie mir daher alle veröffentlichten Beiträge des Kultusministeriums auf der genannten Plattform zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284505/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. August 2023
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Beiträge“ [#284505]
Datum
29. August 2023 15:41
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284505/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie unzulässig abgewiesen wurde. Es wird behauptet, dass das Kultusministerium die von ihm selber erstellten Beiträge nicht speichere. Aus meiner Sicht liegt hier ein Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen dem Ministerium und dem Anbieter Twitter bzw. X vor, in dessen Rahmen der Auftragsverarbeiter die Beiträge sehr wohl speichert. Mithin stehen sie auch der Verantwortlichen (Ministerium zur Verfügung. Ebenso bitte ich Sie in Ihrer Rolle als Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde um eine Einschätzung dazu, dass ein staatliches Ministerium exklusive Beiträge für und Kommunikation mit Bürger*innen betreibt, wobei die Transparenz und Teilhabe zu dieser die Datenverarbeitung durch den gewählten Anbieter erfordert. Selbst auf Anfrage ist es Bürger*innen - wie mit der Antwort ersichtlich - nicht möglich, vom Ministerium zu erfahren, was es für Informationen über den genannten Dienst verbreitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284505.pdf - 2023-08-21_1-ifg-antwort-twitter-kultusministerium-kopie.pdf Anfragenr: 284505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284505/