Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direkt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29956]
Datum
20. Mai 2018 10:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit
Antrag Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 20. Mai 2018 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Antrag
Datum
18. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 20. Mai 2018 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Übersendung folgender Unterlagen: "Sämtliche Direktnachrichten /sog. DMs) die der Twitter- Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat." Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit betreibt seit Mai 2014 einen Twitter-Kanal. Die dort bislang eingegangenen Direktnachrichten (DMs) ergaben nicht die Notwendigkeit eines Verwaltungshandelns. Vielmehr wurden/werden mit anderen Nutzern flüchtige, häufig tagesaktuelle Informationen ausgetauscht. Entsprechende Informationen wären erst dann aktenrelevant, wenn die entsprechende Information aufgrund Ihrer besonderen Bedeutung Bestandteil eines Vorgangs würde bzw. ein weiteres Verwaltungshandeln ausgelöst hätte. Dies war hier nicht der Fall, die bisherigen DMs waren nicht aktenrelevant Es handelt sich somit nicht um amtliche Informationen i.S.d. § 1 Nummer 1 IFG. Auch z.B. Telefonate unterliegen erst dann dem lnformationszugang, wenn das - in der Regel flüchtige - gesprochene Worte wegen seiner besonderen Bedeutung Vorgangsrelevanz hat und entsprechend schriftlich für einen Vorgang zusammengefasst worden ist. Nicht jede Kommunikation ist automatisch als transparenzpflichtige "amtliche Information" im Sinne des IFG zu bewerten. Auf die Ausführungen im 4. Tätigkeitsbericht der BfDI zur Informationsfreiheit 2012- 2013, S. 61 f., im Hinblick auf SMS der Bundeskanzlerin nehme ich Bezug. [Rechtsbehelfsbelehrung]
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29956] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29956]
Datum
1. Juli 2018 18:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich wissen, habe ich verschiedene Ministerien in Bezug auf ihre jeweiligen Twitter-Nachrichten angefragt (Die Anfrage ans BMG finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29956). Die Antwort des BMEL hat mich auf die Adresse erreicht, von der aus ich ans BMG geschrieben habe. Daher gehe ich davon aus, dass meine Adresse ans BMEL weitergereicht wurde und das Ministerium versehentlich an diese Adresse geantwortet hat. Können Sie dies bestätigen? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29956] Sehr geehrter Herr Semsrott,…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29956]
Datum
2. Juli 2018 11:30
Status
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, tatsächlich ist im Rahmen der interministeriellen Koordinierung versehentlich Ihre Originalmail an das BMEL weitergeleitet worden. Wir bitten dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen,