TwVO, EigenüberwachungsVO, LfL-Merkblatt

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

In den einschlägigen Vorschriften steht (wie auch im WR-Bescheid) unübersehbar und unmissverständlich: "Der Fassungsbereich IST einzuzäunen."
Zur TwV-Anlage Leups stelle ich nun die Fragen:
1. Genügt ein lückiger, provisorischer Bauzaun, der den Fassungsbereich NICHT vollständig umschließt und das betreten durch Unbefugte NICHT zuverlässig verhindert, den Anforderungen und der Schutzauflage im WR-Bescheid?
2. Ist die Falschangabe, dass Leups bereits an den ZwV angeschlossen sei ein Rechtfertigungsgrund keine ordnungsgemäße Einzäunung vornehmem zu müssen?
3. Reicht die Behauptung eines Parteigutachters, "die Einzäunung sie vorschriftsmäßig", oder wäre das eine Dienstpflichtaufgabe der Fachbehörde (UWB, WWA) das selbst zu prüfen oder einen von IHR beauftragten zertifizierten Gutachter feststellen zu lassen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den ei…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
TwVO, EigenüberwachungsVO, LfL-Merkblatt [#145495]
Datum
23. Mai 2019 12:24
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den einschlägigen Vorschriften steht (wie auch im WR-Bescheid) unübersehbar und unmissverständlich: "Der Fassungsbereich IST einzuzäunen." Zur TwV-Anlage Leups stelle ich nun die Fragen: 1. Genügt ein lückiger, provisorischer Bauzaun, der den Fassungsbereich NICHT vollständig umschließt und das betreten durch Unbefugte NICHT zuverlässig verhindert, den Anforderungen und der Schutzauflage im WR-Bescheid? 2. Ist die Falschangabe, dass Leups bereits an den ZwV angeschlossen sei ein Rechtfertigungsgrund keine ordnungsgemäße Einzäunung vornehmem zu müssen? 3. Reicht die Behauptung eines Parteigutachters, "die Einzäunung sie vorschriftsmäßig", oder wäre das eine Dienstpflichtaufgabe der Fachbehörde (UWB, WWA) das selbst zu prüfen oder einen von IHR beauftragten zertifizierten Gutachter feststellen zu lassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Mai 2019 12:24
Status
Warte auf Antwort

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Leopold Mayer
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheit…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495]
Datum
23. Juni 2019 19:51
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „TwVO, EigenüberwachungsVO, LfL-Merkblatt“ vom 23.05.2019 (#145495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Darf ich noch eine Antwort erwarten, oder muss ich ihre Antwortfristüberschreitung als AUSKUNFTSVERWEIGERUNG verstehen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 145495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheit…
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495]
Datum
9. Juli 2019 13:06
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „TwVO, EigenüberwachungsVO, LfL-Merkblatt“ vom 23.05.2019 (#145495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Wollen sie diese einfachen Fragen noch beantworten, oder soll ich über fragdenstaat.de Auskunftsklageführen lassen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 145495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheit…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#145495]
Datum
10. August 2019 15:14
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „TwVO, EigenüberwachungsVO, LfL-Merkblatt“ vom 23.05.2019 (#145495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Wollen Sie noch antworten, oder soll ich mich an den Petitionsausschuss wenden? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 145495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>