U-Bahnhof Bismarckstr.

seit ca. 5 Jahren wird der U-Bahnhof Bismarckstr. instandgesetzt/modernisiert. Hier sind neben den Zugängen einige Baustelleneinrichtungen erfolgt. Da seit ca. 1 Jahr die umfangreichen Arbeiten abgeschlossen sind und nur noch kleinere bzw. keine Arbeiten mehr durchgeführt werden, ergeben sich folgende Fragen: Wann wird diese Baustelle abgeschlossen? Wann werden die Baustelleneinrichtungen beseitigt? Wann verschwinden die Bauzäune, die Baumaterialien, die Baucontainer und die großen Schuttcontainer? Wann wird die Sauberkeit dieser Kreuzung wieder hergestellt? Auch leidet der Gesamteindruck und die Sauberkeit des Bahnhofes unter diesem Gesamtzustand.
Ich freue mich über Ihre Antworten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit c…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
U-Bahnhof Bismarckstr. [#302504]
Datum
8. März 2024 18:51
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit ca. 5 Jahren wird der U-Bahnhof Bismarckstr. instandgesetzt/modernisiert. Hier sind neben den Zugängen einige Baustelleneinrichtungen erfolgt. Da seit ca. 1 Jahr die umfangreichen Arbeiten abgeschlossen sind und nur noch kleinere bzw. keine Arbeiten mehr durchgeführt werden, ergeben sich folgende Fragen: Wann wird diese Baustelle abgeschlossen? Wann werden die Baustelleneinrichtungen beseitigt? Wann verschwinden die Bauzäune, die Baumaterialien, die Baucontainer und die großen Schuttcontainer? Wann wird die Sauberkeit dieser Kreuzung wieder hergestellt? Auch leidet der Gesamteindruck und die Sauberkeit des Bahnhofes unter diesem Gesamtzustand. Ich freue mich über Ihre Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302504/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf übersand…
Von
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
WG: U-Bahnhof Bismarckstr.
Datum
15. März 2024 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf übersandt. Die Beschränkung von Baustelleneinrichtungen hinsichtlich räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Dauer ist vorrangig als Aufgabe des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers, hier das Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf, als Erlaubnisgeber der Straßenlandsondernutzung zu betrachten. Meine Dienststelle, das Referat VI A der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, ist als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung der Verkehrszeichen zur Absicherung der Baumaßnahme gegenüber dem öffentlichen Verkehr zuständig. Der Einfluss der Straßenverkehrsbehörde auf Bauabläufe und die Dauer der Arbeiten ist im laufenden Bauverfahren sehr begrenzt. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung der vorhandenen Baustelleneinrichtungsfläche ist momentan bis zum 30.04.2024 gültig. Weitere Auskünfte zur Sondernutzungserlaubnis kann Ihnen nur der Straßenbaulastträger geben, der diese Mail in Kopie erhält. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Da Ihre Behörde die Baustelleneinrichtung bis zum 30.4. beantragt ha…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: U-Bahnhof Bismarckstr. [#302504]
Datum
19. März 2024 09:35
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Da Ihre Behörde die Baustelleneinrichtung bis zum 30.4. beantragt hat, könnte man ja davon ausgehen, dass die Bauarbeiten abgeschlossen werden und danach der Kreuzungsbereich wieder den sauberen Zustand wie vor ca. 5 Jahren erhält. Wir werden sehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302504/