Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit ca. 5 Jahren wird der U-Bahnhof Bismarckstr. instandgesetzt/modernisiert. Hier sind neben den Zugängen einige Baustelleneinrichtungen erfolgt. Da seit ca. 1 Jahr die umfangreichen Arbeiten abgeschlossen sind und nur noch kleinere bzw. keine Arbeiten mehr durchgeführt werden, ergeben sich folgende Fragen: Wann wird diese Baustelle abgeschlossen? Wann werden die Baustelleneinrichtungen beseitigt? Wann verschwinden die Bauzäune, die Baumaterialien, die Baucontainer und die großen Schuttcontainer? Wann wird die Sauberkeit dieser Kreuzung wieder hergestellt? Auch leidet der Gesamteindruck und die Sauberkeit des Bahnhofes unter diesem Gesamtzustand.
Ich freue mich über Ihre Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 302504
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