U Turmstraße

In den Wintermonaten stinkt das U Turmstraße neben der Rolltreppe nach Alt-Moabit nach Pisse. Ich möchte mich über Folgendes erkundigen:
1. Welche Firma reinigt diesen U-Bahnhof?
2. Wie oft reinigt diese Firma?
3. Welche Maßnahmen ergreift die BVG, um zu verhindern, dass dort gepinkelt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
U Turmstraße [#296330]
Datum
5. Januar 2024 10:51
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Wintermonaten stinkt das U Turmstraße neben der Rolltreppe nach Alt-Moabit nach Pisse. Ich möchte mich über Folgendes erkundigen: 1. Welche Firma reinigt diesen U-Bahnhof? 2. Wie oft reinigt diese Firma? 3. Welche Maßnahmen ergreift die BVG, um zu verhindern, dass dort gepinkelt wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296330/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem BlnIFG ist bei uns eingegangen und wird unter d…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
24/00012 - U Turmstraße [#296330]
Datum
5. Januar 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem BlnIFG ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen geführt. Nach § 16 BlnIFG sind Gebühren zu erheben. Ein Grund für eine Gebührenbefreiung ist nicht ersichtlich, daher weisen wir vorsorglich darauf hin, dass sich die Höhe der Gebühren nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand richtet. Der gesetzliche Rahmen ist gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V12P2/part/X). Ein Anspruch auf die Ermittlung des voraussichtlich entstehenden Verwaltungsaufwandes bzw. einen Kostenvoranschlag besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte Sie bitten detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 24/00012 - U Turmstraße [#296330]
Datum
5. Januar 2024 13:32
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte Sie bitten detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296330/
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir werden vorab keine Kosten ermitteln, sondern den Verwaltungsaufw…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 24/00012 - U Turmstraße [#296330]
Datum
5. Januar 2024 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir werden vorab keine Kosten ermitteln, sondern den Verwaltungsaufwand, der aufgrund der Bearbeitung Ihres Antrages angefallen ist, berechnen und entsprechend die Gebühren geltend machen. Mit freundlichen Grüßen,

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
1. Der U-Bahnhof Turmstraße wird von der Sasse Traffic Logistic GmbH, Schöneberger Ufer 71 in 10785 Berlin gereini…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
U Turmstraße
Datum
8. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
571,9 KB
1. Der U-Bahnhof Turmstraße wird von der Sasse Traffic Logistic GmbH, Schöneberger Ufer 71 in 10785 Berlin gereinigt. 2. Die Sasse Traffic Logistic GmbH führt täglich dreimal eine einfache Reinigung für offensichtliche Verschmutzungen durch (sog. Unterhaltsreinigung). Einmal wöchentlich werden die Fußbodenflächen im U-Bahnhof mit einer Scheuersaugmaschine gereinigt. Eine Grundreinigung findet zweimal jährlich statt. 3. Leider kennen die von Ihnen beschriebenen Umstände und eine Geruchsbildung auch mit umfassenden Reinigungsmaßnahmen mittels Spezialreinigungsmitteln und engen Reinigungsintervallen nie vollständig verhindert werden. Die erbrachten Reinigungsleistungen werden regelmäßig Überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Neben den Reinigungsarbeiten durch das beauftragte Unternehmen finden regelmäßig Kontrollen der Betriebsanlagen auf Sauberkeit, Sicherheit, Graffiti und mögliche Unfallgefahren durch Beschäftigte der BVG statt. Um Verschmutzungen außerhalb der Betriebszeiten zu verringern, wird der U-Bahnhof Turmstraße nachts verschlossen.Allerdings kann dadurch das Urinieren am Tage nicht verhindert werden.