Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen

Situation:
Öffentliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen bedürfen einer Genehmigung. Dabei wird u.a. auch die örtliche Lage (Standort, Strecke) abgefragt.
Es kam bzw. kommt zu folgenden "Überbuchungen" des öffentlichen Raums bei denen zeitgleich zwei unzusammenhängende Veranstaltungen genehmigt wurden:

1. 28.07.2018: SCC City Night (Skater) 2018 versus CSD Berlin 2018.
Überbuchung: Tauentzienstrasse.
Lösung der Verwaltung: CSD über zweispurige Strassen durch ein Wohngebiet (u.a. Augsburger Strasse) re-routen.
Impact u.a.: Verkehrschaos, verunsicherte Anwohner, starke, nachhaltige Verschmutzung durch Urin, Kot, Abfälle.

2. 16. bzw. 17.05.2020: Classic Days Berlin (Oldtimer-Show) versus Qudstag Demo (Anti-Israelische Demo)
Überbuchung: Teile des Kurfürstendamm
Lösung der Verwaltung: unbekannt
Impact u.a.: Exorbitant schlechte internationale Presse für Berlin, Verdienstausfall Veranstalter CDB, Ausfall der CDB für Besucher, da auf 2021 verschoben.

Fragen:
Frage A. Wie kam es zu diesen Überbuchungen? Wie arbeiten in diesem Zusammenhang die zust. Behörden, z.B. LPD St6 und BA/OA zusammen?

Frage B. Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass diese Überbuchungen nicht mehr stattfinden?

Frage C. Wie werden Betroffene (Veranstalter, Anwohner) für die fehlerhaften Verwaltungsakte entschädigt?

Herzlichen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
5. März 2020 12:31
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Situation: Öffentliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen bedürfen einer Genehmigung. Dabei wird u.a. auch die örtliche Lage (Standort, Strecke) abgefragt. Es kam bzw. kommt zu folgenden "Überbuchungen" des öffentlichen Raums bei denen zeitgleich zwei unzusammenhängende Veranstaltungen genehmigt wurden: 1. 28.07.2018: SCC City Night (Skater) 2018 versus CSD Berlin 2018. Überbuchung: Tauentzienstrasse. Lösung der Verwaltung: CSD über zweispurige Strassen durch ein Wohngebiet (u.a. Augsburger Strasse) re-routen. Impact u.a.: Verkehrschaos, verunsicherte Anwohner, starke, nachhaltige Verschmutzung durch Urin, Kot, Abfälle. 2. 16. bzw. 17.05.2020: Classic Days Berlin (Oldtimer-Show) versus Qudstag Demo (Anti-Israelische Demo) Überbuchung: Teile des Kurfürstendamm Lösung der Verwaltung: unbekannt Impact u.a.: Exorbitant schlechte internationale Presse für Berlin, Verdienstausfall Veranstalter CDB, Ausfall der CDB für Besucher, da auf 2021 verschoben. Fragen: Frage A. Wie kam es zu diesen Überbuchungen? Wie arbeiten in diesem Zusammenhang die zust. Behörden, z.B. LPD St6 und BA/OA zusammen? Frage B. Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass diese Überbuchungen nicht mehr stattfinden? Frage C. Wie werden Betroffene (Veranstalter, Anwohner) für die fehlerhaften Verwaltungsakte entschädigt? Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181946 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in für die von Ihnen benannten Veranstaltungen und Demonstrationen liegt im Ordnungsamt…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
25. März 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die von Ihnen benannten Veranstaltungen und Demonstrationen liegt im Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine sachliche Zuständigkeit für die Genehmigung vor. Die genannten Demonstrationen werden/ wurden von der Landespolizeidirektion/ Versammlungsbehörde (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin) genehmigt. Veranstaltungen im übergeordneten Straßennetz genehmigt die Verkehrslenkung Berlin, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> . Die Classic Days Berlin sind bereits auf das nächste Jahr verschoben: https://www.die-classic-days-berlin.de/programm-2/ Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht wünschen, ist keine Weiterleitung Ihrer Anfrage an die o. g. genannten Behörden erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre zügige Antwort! Ich bitte Sie, die Anfrage an die für die Üb…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
4. April 2020 13:43
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre zügige Antwort! Ich bitte Sie, die Anfrage an die für die Überbuchung 2018 und 2020 zuständige Behörde weiter zu leiten. Hierfür erteile ich Ihnen explizit die Erlaubnis, an diesen Dritten die Ihnen in diesem Zusammenhang bekannten Daten weiter zu geben. Ich bin mir bewusst, dass Corona im Moment viele Ressourcen verwendet und die beiden Veranstaltungen 2020 wohl eh auf Eis legt, freute mich aber sehr, wenn Sie bei Gelegenheit diese Anfrage weiterleiteten und mich kurz darüber informierten. Nochmals herzlichen Dank und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181946 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen die ursprüngliche Anfrage von Herrn Antragsteller/in, …
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
WG: Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
27. April 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWberbuchungvonffentlichemRaumfrVer.eml
7,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen die ursprüngliche Anfrage von Herrn Antragsteller/in, mit der Bitte um Beantwortung hinsichtlich der Veranstaltungen im übergeordneten Straßennetz. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende E-Mail zur Kenntnis. Der Versammlungsbehörde habe ich Ihre Anfrage gef…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
WG: Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
27. April 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende E-Mail zur Kenntnis. Der Versammlungsbehörde habe ich Ihre Anfrage gefaxt (Fax-Nr. 030 4664 616099). Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte vorab um Entschuldigung, dass Ihr Anliegen erst jetzt bearbeitet werden ko…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Antrag nach IFG Berlin - Überbuchung von öffentlichem Raum für Veranstaltungen [#181946]
Datum
26. Mai 2020 19:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte vorab um Entschuldigung, dass Ihr Anliegen erst jetzt bearbeitet werden konnte. Ihre E Mail vom 04.04.2020, innerhalb der Sie verschiedene Aktenauskünfte nach dem IFG Berlin erbeten werden, wurde zum Vorgang „Classic Days 2020“ vom Bezirksamt an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergegeben. Zur Versammlung des Qudstag (Demo) ist die Versammlungsbehörde zuständig. Durch eine Neuorganisation innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde die seinerzeit nachgeordnete Sonderbehörde Verkehrslenkung Berlin zwischenzeitlich in eine eigene Abteilung VI - Verkehrsmanagement der o.a. Senatsverwaltung überführt. Der Name Verkehrslenkung Berlin wird also nicht mehr geführt, dies bitte vorab zu Ihrer Information. Eine Akteneinsichtnahme/ Aktenauskunft in die Verwaltungsakte Classic Days ist in der vorliegenden Konstellation kostenpflichtig. Darauf möchte ich im Vorfeld hinweisen. Die von Ihnen erbeten Antworten auf die Fragen versuche ich aber mittels einfacher E Mail zu beantworten, dies ist kostenfrei. Frage A. Wie kam es zu diesen Überbuchungen? Wie arbeiten in diesem Zusammenhang die zust. Behörden, z.B. LPD St6 und BA/OA zusammen? Es handelt sich um keine Überbuchung. Es geht hier um eine Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Versammlungsgesetz und Straßenverkehrsordnung. Im Zusammenhang mit der diesjährigen Planung der traditionellen Veranstaltung der Classic Days auf dem Kurfürstendamm wurde im Vorfeld der konkreten Antragstellung bekannt, dass zeitgleich mit der Veranstaltung Classic Days Berlin auf dem Kurfürstendamm vom 16. – 17.05.2020 ein Demonstrationszug am 16.05.2020 über den Kurfürstendamm geführt werden soll, der ebenfalls am Adenauerplatz mit Wegstrecke über den Kurfürstendamm beginnen soll. Dieser Zug mit ca. 300 Teilnehmern feiert den Al Quds Tag - der letzte Freitag vor Ende des Ramadan. Der Demonstrationszug wurde bereits im Juli 2019 bei der Versammlungsbehörde (PolPräs Berlin- LPD St 6) angemeldet. Der schriftliche Antrag zu den Classic ging erst am 23.09.2019 ein und enthielt noch keine detaillierten prüffähigen Antragsunterlagen. Die SenUVK IV A 2 (VLB) als zuständige Erlaubnisbehörde nach der StVO wird erst konkret mit Vorliegen des Antrages im Vorfeld der Veranstaltung die vom Antragsteller eingereichten Pläne gewissenhaft prüfen und in Abstimmung mit der Polizei und weiteren beteiligten Behörden eingehend erörtern. Ziel ist, die sichere und erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen, aber auch eine Minimierung der Beeinträchtigungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer sowie die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen der Stadt zu gewährleisten. Die VLB (SenUVK VI A 2) war also Erlaubnisbehörde für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland gemäß § 29 Abs. 2 StVO im Hauptverkehrsnetz (nicht Demonstrationen, Kundgebungen, Aufzüge etc. nach Versammlungsrecht). Diese straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis inkludiert nach der Zuständigkeitskonzentration des § 13 BerlStrG auch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung des zuständigen Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf von Berlin. Die Belange des Straßenbaulastträgers - hier also der Bezirke als Straßenlandeigentümer- werden dabei nach Anhörung entsprechend berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die verkehrlichen Belange und trifft die verkehrlichen Anordnungen. Ferner koordiniert sie auch die Bewertung von Sicherheitskonzepten durch die am Verfahren beteiligten, für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Anhörungsbehörden. Die Polizei Berlin zu der auch die Versammlungsbehörde (LPD Stab 6) zählt, wird intern im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahren zu § 29 Abs 2 StVO durch die zuständige Polizeidirektion (Verkehrsdienst) im Abgleich mit der polizeilichen Ereignisdatenbank berücksichtigt. Im Rahmen dieser verkehrspolizeilichen Anhörung teilte die Polizei Berlin der Straßenverkehrsbehörde die Überschneidung mit einer zeitgleichen Anmeldung der Demonstration mit. Ausdrücklich gab es zu diesem Zeitpunkt der Anmeldung zur Demo noch keinen konkreten Antrag des Veranstalters zu den Classic Days. An Hand der Fakten wurde unverzüglich versucht durch bilaterale Gespräche und Kontaktaufnahmen durch die Versammlungsbehörde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Veranstern und Anmelder der Demo zu erzielen, dies scheiterte aber an dem Willen des Veranstalters, die Versammlungsbehörde war zu diesem Zeitpunkt noch guter Dinge. Frage B. Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass diese Überbuchungen nicht mehr stattfinden? Durch rechtzeitige Einreichung von prüffähigen Antragsunterlagen und Vollzug des innerbehördliche Abstimmungsverfahren ist dies zukünftig weitrerhin sichergestellt. Es ist der Bezirk, die Polizei und die SenUVK und die Betreiber des ÖPNV beteiligt. Etwaige Konflikte werden schnellstmöglich erörtert und versucht im Rahmen der Kompromissfindung unter Berücksichtigung der Interessenlagen zu lösen. Frage C. Wie werden Betroffene (Veranstalter, Anwohner) für die fehlerhaften Verwaltungsakte entschädigt? Es steht der normale Rechtsweg nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG Bln) zu. Ein fehlerhafter Verwaltungsakt war hier zu keiner Zeit erkennbar. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen der Anfrage /Eingabe helfen. Für weitere dann kostenpflichtige Auskünfte oder Akteneinsicht nach dem IFG bitte ich um schriftliche Nachricht. Mit freundlichen Grüßen