Übereignung von Grundstücke der Wasserversorgung Leups und anderr Ortsteile v.Pegnitz

Nachdem sich das LRA in der Stellungnahme zur Petition (wider besseres Wissen?) unzutreffend auf das Merkblatt der LfU beruft und mir diese aber inzwischen mitgeteilt hat, dass es
a) nicht rechtsverbindlich sei und es
b) im WHG und BayWG keine Rechtgrundlage für eine Erwerbs-/Übereignungspflicht gibt,
c) weil das für Grundstücke im öffentlichen Eigentum der versorgungspflichtigen Kommune in der ZwV-(Muster-)Satzung nach § 4 (7) durch "unentgeltliche Überlassung" abschließend rechtskonform geregelt ist,
bitte ich hiermit um verbindliche, verständliche Auskunft:
1. Hat der ZwV-J die Übereignung bei der Stadt Pegnitz eingefordert?
2. Falls ja, entsprach diese Begründung vollinhaltlich der Rechtslage und dem Sachverhalt?
3. Oder ging die Übereignungsinitiative von der Stadt Pegnitz aus? Falls Ja, von wem?
4. Worauf beruft sich die Stadtverwaltung, dass sie das Veräußerungsverbot im fortdauern rechtskräftigen WR-Bescheid (trotz Hinweisen aus der betroffenen Bevölkerung) Ignoriert hat?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    6. Mai 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem sich d…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Übereignung von Grundstücke der Wasserversorgung Leups und anderr Ortsteile v.Pegnitz [#125643]
Datum
6. April 2019 20:07
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem sich das LRA in der Stellungnahme zur Petition (wider besseres Wissen?) unzutreffend auf das Merkblatt der LfU beruft und mir diese aber inzwischen mitgeteilt hat, dass es a) nicht rechtsverbindlich sei und es b) im WHG und BayWG keine Rechtgrundlage für eine Erwerbs-/Übereignungspflicht gibt, c) weil das für Grundstücke im öffentlichen Eigentum der versorgungspflichtigen Kommune in der ZwV-(Muster-)Satzung nach § 4 (7) durch "unentgeltliche Überlassung" abschließend rechtskonform geregelt ist, bitte ich hiermit um verbindliche, verständliche Auskunft: 1. Hat der ZwV-J die Übereignung bei der Stadt Pegnitz eingefordert? 2. Falls ja, entsprach diese Begründung vollinhaltlich der Rechtslage und dem Sachverhalt? 3. Oder ging die Übereignungsinitiative von der Stadt Pegnitz aus? Falls Ja, von wem? 4. Worauf beruft sich die Stadtverwaltung, dass sie das Veräußerungsverbot im fortdauern rechtskräftigen WR-Bescheid (trotz Hinweisen aus der betroffenen Bevölkerung) Ignoriert hat?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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