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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Im Artikel 3 – Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sind Verzeichnisse vorgesehen.
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680078b38
Bitte schicken Sie mir die oben genannten Verzeichnisse, die zur Zeit gültig sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Dezember 2018
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8. Januar 2019
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