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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Im Artikel 3 – Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sind Verzeichnisse vorgesehen.
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680078b38

Bitte schicken Sie mir die oben genannten Verzeichnisse, die zur Zeit gültig sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Arti…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten [#35059]
Datum
5. Dezember 2018 00:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel 3 – Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sind Verzeichnisse vorgesehen. https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680078b38 Bitte schicken Sie mir die oben genannten Verzeichnisse, die zur Zeit gültig sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2018; Vg. 424-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestäti…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2018; Vg. 424-2018
Datum
6. Dezember 2018 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2018; Vg. 424-2018 [#35059] Sehr geehrte<Information…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2018; Vg. 424-2018 [#35059]
Datum
6. Dezember 2018 19:09
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich brauche keinen rechtsmittelfähigen Bescheid, daher ist die zustellfähige Postanschrift überflüssig. Schreiben Sie mir einfach die Bezeichnungen der Verzeichnisse und wo ich sie im Internet finden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage zu Art. 3 des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezog…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage zu Art. 3 des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten; Vg. 424-2018
Datum
4. Januar 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Internetfundstellen. Weitere Informationen liegen nicht vor. https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/108/signatures?p_auth=JZPFcVXj https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/108/declarations?p_auth=JZPFcVXj Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.