Überfluggenehmigung für Drohnen ohne Zulassung für den zivilen Luftverkehr
1) Sind für Überflüge von Drohnen ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt, die von einer zur Nato gehörenden Armee
betrieben werden, Überflugrechte über den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?
2) Gab es bisher Verhandlungen zu einmaligen, zeitlich befristeten oder unbefristeten Überfluggenehmigungen
für zivile oder militärische Drohnen (unbemannte Fluggeräte) ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt
durch den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland.
3) Welche Behörde erteilt entsprechende Überfluggenehmigungen?
4) Wurden bisher entsprechende Überfluggenehmigungen erteilt?
5a) Wurden genehmigte Überflüge durchgeführt.
5b) Wenn genehmigte Flüge durchgeführt wurden, wie viele Überflüge wurden bisher insgesamt über dem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
und wie lange war die durchschnittliche und gesamte Überflugdauer?
Vielen Dank im voraus
Antwort verspätet
-
Datum15. Juni 2013
-
17. Juli 2013
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!