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Überfluggenehmigung für Drohnen ohne Zulassung für den zivilen Luftverkehr

1) Sind für Überflüge von Drohnen ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt, die von einer zur Nato gehörenden Armee
betrieben werden, Überflugrechte über den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?

2) Gab es bisher Verhandlungen zu einmaligen, zeitlich befristeten oder unbefristeten Überfluggenehmigungen
für zivile oder militärische Drohnen (unbemannte Fluggeräte) ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt
durch den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland.

3) Welche Behörde erteilt entsprechende Überfluggenehmigungen?

4) Wurden bisher entsprechende Überfluggenehmigungen erteilt?

5a) Wurden genehmigte Überflüge durchgeführt.

5b) Wenn genehmigte Flüge durchgeführt wurden, wie viele Überflüge wurden bisher insgesamt über dem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
und wie lange war die durchschnittliche und gesamte Überflugdauer?

Vielen Dank im voraus

Antwort verspätet

  • Datum
    15. Juni 2013
  • Frist
    17. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Sind für Über…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Überfluggenehmigung für Drohnen ohne Zulassung für den zivilen Luftverkehr
Datum
15. Juni 2013 13:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Sind für Überflüge von Drohnen ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt, die von einer zur Nato gehörenden Armee betrieben werden, Überflugrechte über den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland erforderlich? 2) Gab es bisher Verhandlungen zu einmaligen, zeitlich befristeten oder unbefristeten Überfluggenehmigungen für zivile oder militärische Drohnen (unbemannte Fluggeräte) ohne Zulassung für die zivile Luftfahrt durch den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland. 3) Welche Behörde erteilt entsprechende Überfluggenehmigungen? 4) Wurden bisher entsprechende Überfluggenehmigungen erteilt? 5a) Wurden genehmigte Überflüge durchgeführt. 5b) Wenn genehmigte Flüge durchgeführt wurden, wie viele Überflüge wurden bisher insgesamt über dem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und wie lange war die durchschnittliche und gesamte Überflugdauer? Vielen Dank im voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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