Überführung der zugelassenen kommunalen Träger in eine gemeinsame Einrichtung | Jobcenter
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Informationen ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die zugelassenen kommunalen Träger (Jobcenter z.k.T) im Rahmen einer Gesetzesänderung verpflichtend in eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen Trägers zu überführen. Sollte eine solche Gesetzesänderung oder Überlegung nicht bestehen, warum eine solche Überlegung bisher nicht angestrebt wurde oder ggf. verworfen wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. April 2021
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26. Mai 2021
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