Übergabe eines gefundenen Laptops von Friedrich Merz bzw. Übergabe eines signierten Buches

Um das Jahr 2004 oder 2005 herum verlor der Politiker Friedrich Merz sein Laptop, das von zwei Männern gefunden und beim Bundesgrenzschutz am Berliner Ostbahnhof abgegeben wurde (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/friedrich-merz-hat-nichts-zu-verschenken-kommentar-15902529.html).

Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen im Besitz des BGH bzw. der Bundespolizei, die im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Laptops, die Weiterleitung und ggf. die Weitergabe des signierten Buches von Friedrich Merz vier Wochen später stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um das Jahr 2004…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Übergabe eines gefundenen Laptops von Friedrich Merz bzw. Übergabe eines signierten Buches [#34830]
Datum
22. November 2018 13:24
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um das Jahr 2004 oder 2005 herum verlor der Politiker Friedrich Merz sein Laptop, das von zwei Männern gefunden und beim Bundesgrenzschutz am Berliner Ostbahnhof abgegeben wurde (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/friedrich-merz-hat-nichts-zu-verschenken-kommentar-15902529.html). Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen im Besitz des BGH bzw. der Bundespolizei, die im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Laptops, die Weiterleitung und ggf. die Weitergabe des signierten Buches von Friedrich Merz vier Wochen später stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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