Überholverbote für LKW

laut einem Artikel aus dem Jahr 2017 (https://www.b4bschwaben.de/b4b-nachrichten/augsburg_artikel,-ueberholverbot-fuer-lkw-mit-lichthupe-in-den-wahlkampf-_arid,252100.html) hat Herr Minister Scheuer eine Untersuchung bei der BaSt in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen eines LKW-Überholverbotes zu beleuchten.
Bitte senden Sie mir diese zu.
Bitte senden Sie mir ebenso die Kommunikation des BMVI und der BaSt zu dieser Untersuchung zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut einem Artikel aus dem…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
12. Mai 2021 12:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut einem Artikel aus dem Jahr 2017 (https://www.b4bschwaben.de/b4b-nachrichten/augsburg_artikel,-ueberholverbot-fuer-lkw-mit-lichthupe-in-den-wahlkampf-_arid,252100.html) hat Herr Minister Scheuer eine Untersuchung bei der BaSt in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen eines LKW-Überholverbotes zu beleuchten. Bitte senden Sie mir diese zu. Bitte senden Sie mir ebenso die Kommunikation des BMVI und der BaSt zu dieser Untersuchung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220284/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es war natürlich Minister Dobrindt, der diese Untersuchung veranlasst hatte. https:/…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
12. Mai 2021 12:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es war natürlich Minister Dobrindt, der diese Untersuchung veranlasst hatte. https://www.n-tv.de/ticker/Dobrindt-erwaegt-Lkw-Uberholverbot-article20001828.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220284/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überholverbote für LKW“ vom 12.05.2021 (#220284…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
17. Juni 2021 10:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überholverbote für LKW“ vom 12.05.2021 (#220284) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220284/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-818 Sehr Antragsteller/in das angefügte Schreiben inklusive Anlage übersende ich ausschließlich per …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 818 IFG - Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
17. Juni 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
834,9 KB
Z26/286.2/1-818 Sehr Antragsteller/in das angefügte Schreiben inklusive Anlage übersende ich ausschließlich per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Dokumente. Eine Rückfrage: Aus der Kommunikation zwischen dem B…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 818 IFG - Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
24. Juni 2021 10:12
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Dokumente. Eine Rückfrage: Aus der Kommunikation zwischen dem BMVI und der BaSt wird für mich der von Ihnen genannte Abgabetermin im Jahr 2022 nicht ersichtlich. Kann es sein, dass hier noch Kommunikation zwischen dem BMVI und der BaSt existiert, die Sie nicht übersendet haben? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220284/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-818 Sehr Antragsteller/in danke für Ihre E-Mail, vom 24.06.2021, in der Sie um Mitteilung bitten, ob…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: WG: 818 IFG - Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
2. Juli 2021 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Z26/286.2/1-818 Sehr Antragsteller/in danke für Ihre E-Mail, vom 24.06.2021, in der Sie um Mitteilung bitten, ob noch weitere Kommunikation zwischen dem BMVI und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in der genannten Angelegenheit existiert, welche nicht an Sie übersandt wurde. Hierzu wird das Folgende mitgeteilt: Aufgrund Ihrer ersten Anfrage wurde mit der BASt Kontakt aufgenommen, ob der von Ihnen angeforderte Bericht bereits vorliegt. Daraufhin hat die BASt mitgeteilt, dass das Projekt noch nicht abgeschlossen ist und der Schlussbericht vsl. zum 31.03.2022 vorgelegt werden soll. Weiterer, direkter Mail- und Schriftverkehr zwischen dem BMVI und der BASt bezüglich dieser Angelegenheit liegt hier nicht vor. Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Schlussbericht müsste inzwischen vorliegen. Ich bitte um Zusendung. Mit freun…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: 818 IFG - Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
15. August 2022 14:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Schlussbericht müsste inzwischen vorliegen. Ich bitte um Zusendung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 220284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220284/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> der angefügte Bescheid wird vorab per E-Mail übersandt. Mit freundlichen…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1365 IFG - Überholverbote für LKW [#220284]
Datum
16. September 2022 16:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> der angefügte Bescheid wird vorab per E-Mail übersandt. Mit freundlichen Grüßen