Übermittlung der außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1.

Die folgenden, bereits außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1 des BMVg, welche sich mit der Thematik der Behandlung von freigestellten Soldatinnen und Soldaten in der Personalvertretung befassen.
Vielen Dank für ihre Mithilfe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die folgenden, bere…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Übermittlung der außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1. [#196549]
Datum
3. September 2020 15:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die folgenden, bereits außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1 des BMVg, welche sich mit der Thematik der Behandlung von freigestellten Soldatinnen und Soldaten in der Personalvertretung befassen. Vielen Dank für ihre Mithilfe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196549/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.09.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Übermittlung der außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1. [#196549]
Datum
4. September 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.09.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 03. September 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1438 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Übermittlung der außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1. [#196549]
Datum
22. September 2020 11:21
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.09.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1438 vom 04.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung voraussichtlich nicht innerhalb der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür ist ein erst jetzt bemerktes Büroversehen, auf Grund dessen die Anfrage der betroffenen Fachabteilung im Hause erst mit deutlicher Verzögerung zur Prüfung zugeleitet werden konnte. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Selbstverständlich bin ich um schnellstmögliche Erledigung bemüht und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Übermittlung der außer Kraft gesetzten Altvorschriften B-1336/2 in den Versionen 1 sowie 1.1.
Datum
28. September 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1438 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. September 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1438 vom 4. September 2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1438 vom 22. September 2020 Anlg.: 2 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren o.g. Antrag (Bezug 1.) und übersende Ihnen dazu die nachfolgenden Dateianhänge: Mit freundlichen Grüßen