Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) von der Polizei an die Bußgeldstelle beim KVR übermittelt?

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle beim KVR dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche personenbe…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#210404]
Datum
3. Februar 2021 12:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) von der Polizei an die Bußgeldstelle beim KVR übermittelt? Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle beim KVR dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210404/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Februar 2021 12:17
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Antrag auf Auskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) „Ü…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#210404]
Datum
5. März 2021 10:13
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Antrag auf Auskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) „Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 03.02.2021 (#210404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210404/
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. März 2021 10:13
Status
Warte auf Antwort

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Kein Nachrichtentext
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
11,5 MB