Übernachtung NRW

Verstehe ich die Corona-Verordnung richtig? Ich darf bei der Heirat meines Sohnes in NRW im April nicht übernachten aber auf Mallorca wäre es kein Problem?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verstehe ich die Corona-Ve…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Übernachtung NRW [#215153]
Datum
15. März 2021 11:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verstehe ich die Corona-Verordnung richtig? Ich darf bei der Heirat meines Sohnes in NRW im April nicht übernachten aber auf Mallorca wäre es kein Problem?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215153/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übernachtung NRW [#215153]
Datum
16. März 2021 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2021. Alle sind angehalten, die Kontakte zu and…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Übernachtung NRW [#215153]
Datum
13. April 2021 10:29
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2021. Alle sind angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Generell sollte auf nicht notwendige private Reisen und Besuche verzichtet werden. Das gilt für In- und Ausland. Seit dem 30. März 2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorzulegen. Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Die neue Test- und Nachweispflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021. Weitergehende Informationen für Reisende finden Sie auf unserer folgenden Internetseite: https://www.bundesgesundheitsminister... Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sind die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich. Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen zur Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen an die örtlichen Behörden. Mit freundlichen Grüßen