Übernahme der Kosten der Bilderberger-Konferenz 2016 in Dresden.

alle Unterlagen aus denen:

der Umfang des Polizeieinsatzes,
die Kosten des Polizeieinsatzes und
die Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes hervorgehen.

(Inkl. aller Unterlagen aus denen die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten der Beamten ersichtlich werden).

Weiterhin alle Unterlagen die Informationen enthalten,

welche rechtliche Grundlage der Einsatz der Polizei bei einer privaten Veranstaltung hat,
welche anderen deutschen und ausländischen Behörden an Einsatz, Planung und Durchführung beteiligt waren und
welche Art von Vorkommnissen und Einsätzen tatsächlich stattgefunden haben.

Bitte übermitteln Sie die Antwort nach Möglichkeit elektronisch.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
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Betreff
Übernahme der Kosten der Bilderberger-Konferenz 2016 in Dresden. [#17722]
Datum
29. August 2016 13:36
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen aus denen: der Umfang des Polizeieinsatzes, die Kosten des Polizeieinsatzes und die Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes hervorgehen. (Inkl. aller Unterlagen aus denen die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten der Beamten ersichtlich werden). Weiterhin alle Unterlagen die Informationen enthalten, welche rechtliche Grundlage der Einsatz der Polizei bei einer privaten Veranstaltung hat, welche anderen deutschen und ausländischen Behörden an Einsatz, Planung und Durchführung beteiligt waren und welche Art von Vorkommnissen und Einsätzen tatsächlich stattgefunden haben. Bitte übermitteln Sie die Antwort nach Möglichkeit elektronisch. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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