Übernahme ungedeckte, angemessene Wohnkosten

Ich schreibe für eine befreundete 5 köpfige syrische Familie.
Nach der Immatrikulation der ältesten Tochter wurde die Bruttokaltmiete um 20 % gekürzt.
Die Tochter wohnt während des Studiums weiterhin in der Wohnung der Eltern.
Besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Wohnkosten, in diesem Falle 140 € zu bekommen. Es besteht eine Vollmacht zur Vorlage beim Jobcenter vom 18.07.2017

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Beatrix Feder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich schreibe für…
An Jobcenter StädteRegion Aachen Details
Von
Beatrix Feder
Betreff
Übernahme ungedeckte, angemessene Wohnkosten [#199051]
Datum
1. Oktober 2020 13:56
An
Jobcenter StädteRegion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich schreibe für eine befreundete 5 köpfige syrische Familie. Nach der Immatrikulation der ältesten Tochter wurde die Bruttokaltmiete um 20 % gekürzt. Die Tochter wohnt während des Studiums weiterhin in der Wohnung der Eltern. Besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Wohnkosten, in diesem Falle 140 € zu bekommen. Es besteht eine Vollmacht zur Vorlage beim Jobcenter vom 18.07.2017
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Beatrix Feder Anfragenr: 199051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199051/ Postanschrift Beatrix Feder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Beatrix Feder

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Jobcenter StädteRegion Aachen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf, Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jo…
Von
Jobcenter StädteRegion Aachen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf,
Datum
1. Oktober 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter StädteRegion Aachen ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen