Überörtliche Prüfung durch GPA

Anfrage an: Stadt Bad Herrenalb

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Datum des neuesten Prüfberichts (im Folgenden: "Prüfbericht") der GPA BW (überörtliche Prüfung der Stadt Bad Herrenalb nach § 114 GemO).
2. vollständiger Prüfbericht (ggf. mit Schwärzungen).
3. Kurzbericht des Prüfberichts.
4. Datum und Form der Unterrichtung des Gemeinderats über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts (§ 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO).
5. Datum der Stellungnahme (im Folgenden: "Stellungnahme") der Stadt Bad Herrenalb zum Prüfbericht an LRA Calw und GPA BW.
6. vollständige Stellungnahme (ggf. geschwärzt).
7. Schreiben zur Beautragung einer Prüfung durch die GPA BW vom 19.12.2019 (ggf. geschwärzt).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab kostenfrei mitzuteilen und dabei die voraussichtliche Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Berührt mein Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6 LIFG, so stelle ich klar, dass dies nicht beabsichtigt ist, und erwarte, dass der unbestrittene Teil meines Antrags nach § 7 Abs. 4 LIFG behandelt wird. Mit ensprechenden Schwärzungen bin ich einverstanden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    23. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    2046,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Datum des neuesten Prüfb…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überörtliche Prüfung durch GPA [#189391]
Datum
19. Juni 2020 12:17
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Datum des neuesten Prüfberichts (im Folgenden: "Prüfbericht") der GPA BW (überörtliche Prüfung der Stadt Bad Herrenalb nach § 114 GemO). 2. vollständiger Prüfbericht (ggf. mit Schwärzungen). 3. Kurzbericht des Prüfberichts. 4. Datum und Form der Unterrichtung des Gemeinderats über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts (§ 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO). 5. Datum der Stellungnahme (im Folgenden: "Stellungnahme") der Stadt Bad Herrenalb zum Prüfbericht an LRA Calw und GPA BW. 6. vollständige Stellungnahme (ggf. geschwärzt). 7. Schreiben zur Beautragung einer Prüfung durch die GPA BW vom 19.12.2019 (ggf. geschwärzt). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab kostenfrei mitzuteilen und dabei die voraussichtliche Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Berührt mein Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6 LIFG, so stelle ich klar, dass dies nicht beabsichtigt ist, und erwarte, dass der unbestrittene Teil meines Antrags nach § 7 Abs. 4 LIFG behandelt wird. Mit ensprechenden Schwärzungen bin ich einverstanden. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Herrenalb
Sehr [geschwärzt], Ihr Mail vom Freitag ist bei uns im Spam-Ordner gelandet. Wurde soeben gelesen und an unseren …
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
AW: Überörtliche Prüfung durch GPA [#189391]
Datum
23. Juni 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr Mail vom Freitag ist bei uns im Spam-Ordner gelandet. Wurde soeben gelesen und an unseren neuen Stadtkämmerer Herr [geschwärzt] weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] "[geschwärzt]") [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] "[geschwärzt]") [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ vom 19.06.2020 (…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überörtliche Prüfung durch GPA [#189391]
Datum
24. Juli 2020 07:20
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ vom 19.06.2020 (#189391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Herrenalb
Anfrage GPA-Bericht Sehr geehrteAntragsteller/in unser Antwortschreiben müsste mittlerweile bei Ihnen angekommen …
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
Anfrage GPA-Bericht
Datum
24. Juli 2020 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Antwortschreiben müsste mittlerweile bei Ihnen angekommen sein. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Herrenalb
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Bad Herrenalb
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391] [#189391]
Datum
13. Oktober 2020 15:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Bitte beziehen Sie zusätzlich das damit verwandte AZ D [geschwärzt] mit ein, das ein noch nicht abgeschlossener Vorläufer dieser aktuellen Anfrage ist. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da gar nicht auf die konkret gestellten Anfragen zu amtlichen Informationen eingegangen wird. Es besteht der dringende Verdacht, dass dies vorsätzlich vorgebracht wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 189391.pdf - 2020-07-25_1-20200720_stadt_antwort-auf-lifg-anfragen_gpa_geschwarzt.pdf Anfragenr: 189391 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391] [#189391]
Datum
13. Oktober 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie al…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020
Datum
3. Dezember 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
853,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 [#189391] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 [#189391]
Datum
3. Dezember 2020 13:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Antwort. Leider ist im Anhang nur eine Seite, das Dokument ist also unvollständig. Könnten Sie bitte es nochmals schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], bezugnehmend auf unsere …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020
Datum
3. Dezember 2020 15:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
885,2 KB
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], bezugnehmend auf unsere versandte mail von vorhin anbei nochmals unser Schreiben (berichtigt mit Seite 2). Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 [#189391] Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde …
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 [#189391]
Datum
10. Dezember 2020 09:13
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde meine Anfrage nach konkreten amtlichen Informationen vom 19.6.2020 nicht beantwortet. Der LfDI hat auf Rücksprache empfohlen, bei Ihnen nachzufragen, bis wann der GPA-Prüfbericht abschließend beraten sein wird (siehe Schreiben vom 3.12.2020). Auch hier wird leider an der Sache vorbei argumentiert. Zur Klärung und zur Eindeutigkeit der Anfrage hier nochmals die Ihnen bereits seit 7.11.2019 vorliegenden begleitenden Informationen: Nach Informationen einer mit der Sache befassten Stelle wurden in der letzten GPA-Prüfung (2019 oder früher) gewisse Mängel festgestellt. Zur Beseitigung der Mängel und zur Stellungnahme wurde der Stadt Bad Herrenalb durch die GPA eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Darauf beziehen sich, und das ganz unzweifelhaft, meine Anfragen. Speziell möchte ich dazu festhalten, zu Punkten 1 und 2: der angefragte Prüfbericht der GPA liegt vor und wurde unstrittig abschließend beraten. zu Punkt 4: die förmliche Unterrichtung des Gemeinderates hätte in 2019 erfolgen müssen. Nach mir vorliegenden Informationen ist das mutmaßlich nicht erfolgt. Deshalb meine Anfrage nach dieser amtlichen Information. zu Punkten 5 und 6: die Stellungnahme der Stadt zum Prüfbericht wurde zum Ende 2019 eingefordert. Die entsprechende Anerkennung durch GPA und Rechtsaufsichtsbehörde sollte abgeschlossen sein. Fall die Stellungnahme bis dato (10.12.2020) nicht abgegeben, wurde bitte ich um entsprechende Auskunft. Auf Punkt 7 der Anfrage sei besonders hingewiesen, da sich dieser auf eine erneute Prüfung in 2020 bezieht. Weitergehende Informationen über den Stand und/oder Ergebnisse dieser Prüfung werden gerne erwartet. Insbesondere frage ich, wie oben angedeutet, wann voraussichtlich der Prüfungsbericht abschließend beraten und der Gemeinderat darüber informiert wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189391 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadt Bad Herrenalb
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Bad Herrenalb
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391] [#189391]
Datum
9. Februar 2021 08:27
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: 1. Die rechtliche Begründung ist unzutreffend und damit nichtig. 2. Der Schutz personenbezogener Daten wurde pauschalisierend zur Ablehnung des Zugangs zu amtlichen Informationen vorgebracht, es fehlt an einer spezifischen Darlegung. 3. Einzelne Bestandteile der gewünschten Informationen sind ganz offensichtlich frei von Ausnahmetatbeständen. 3. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist fehlerhaft. Die Intention des Schreibens zielt darauf, den Zugang zu amtlichen Informationen in unzulässiger Weise zu versagen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189391.pdf - 2020-07-25_1-20200720_stadt_antwort-auf-lifg-anfragen_gpa_geschwarzt.pdf - 2020-12-03_1-0221.4-15-122r1.pdf - 2020-12-03_4-0221.4-15-122r1.pdf - 2020-12-17_1-20201217_stadt_gpa.pdf Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391] [#189391]
Datum
9. Februar 2021 08:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> eine freundliche Erinnerung an meine Bitte um Vermittlung vom 9. Februar. Zur Info…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391]
Datum
20. Mai 2021 10:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine freundliche Erinnerung an meine Bitte um Vermittlung vom 9. Februar. Zur Info: Ich habe in dieser Angelegenheit die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der Öffentlichkeit der Unterrichtung über besagten GPA-Prüfungsbericht um Stellungnahme gebeten. Diese liegt noch nicht vor. Die Stadtverwaltung hat den Gemeinderat am 16.12.2020 in nichtöffentlicher Sitzung über den Prüfungsbericht informiert. Mit scheint, dass strategisch das Mittel der nichtöffentlichen Sitzungen und Tagesordnungspunkte missbraucht wird, um unangenehme oder unpassende Angelegenheit aus der öffentlichen Kontrolle zu nehmen bzw. durch die korrespondierende Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte deren Einflussnahme und pflichtgemäßes Handeln wesentlich zu behindern. Auch auf diesem Wege wird der Zugang zu amtlichen Informationen und die damit mögliche Kontrolle des Verwaltungshandeln rechtswidrig versagt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391]
Datum
20. Mai 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mittlerweile ist eine Stellungnahme vom LRA Calw in Sachen öffentliche Unterrichtun…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391]
Datum
10. Juni 2021 13:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mittlerweile ist eine Stellungnahme vom LRA Calw in Sachen öffentliche Unterrichtung über Inhalte des GPA-Prüfungsberichts eingegangen, siehe mein Schreiben vom 20.5.2021 auf fragdenstaat.de. Das LRA antwortet auf "Üblicherweise werden Prüfungsberichte der GPA in öffentlicher Sitzung beraten. Diese Praxis ist in BW weit verbreitet und ist konform mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§35 GemO). Es ist nicht anzunehmen, dass alle Inhalte der pflichtgemäßen Unterrichtung zu den Ausnahmen wegen Schutzwürdigkeit (§35 Abs. 1 Satz 2) gehören. Würden Sie zustimmen, dass hier das Öffentlichkeitsprinzip verletzt wurde? Hätte nicht über die unbestritten nicht-schutzwürdigen Inhalte in öffentlicher Sitzung informiert werden sollen?" in folgender Weise: "Über die überörtliche Prüfung ist der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu unterrichteten, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. In welchem Umfang und Form dies erfolgt, liegt in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Rechtlich ist nur ein Mindestmaß an Publizität vorgeschrieben, inwieweit der Bürgermeister darüber hinaus dem Gemeinderat und der weiteren Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis bekannt gibt, steht in seinem Ermessen. Jeder Gemeinderat hat jedoch das Recht, Einsicht in den Prüfungsbericht der GPA zu verlangen. Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt enthält eine Vielzahl auf Personen beziehbare Informationen, auch wenn sie anonymisiert sind. Solche Daten und Informationen betreffen verschiedene Verwaltungsmitarbeiter. In diesen Fällen hat eine Information des Gemeinderats ggf. in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen. (...) Die Rechtsaufsichtsbehörde geht davon aus, dass der Bürgermeister der Stadt Bad Herrenalb in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung den Gemeinderat im kommenden Quartal über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung noch angemessen informieren wird." Ich bitte darum, diese Auffassung zu bewerten im Hinblick auf den hier vorliegenden Vorgang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überörtliche Prüfung durch GPA“ [#189391]
Datum
10. Juni 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10. Juni 2021. In der A…
geschwärzt
754,4 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10. Juni 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#189391] Sehr << Anrede >> ich möchte freundlich an meine Bitte um Vermittl…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#189391]
Datum
29. Juni 2021 08:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte freundlich an meine Bitte um Vermittlung vom 9.2.2021 (mit dezidierten Vorbehalten) erinnern, zu der ich noch keine Antwort erhalten habe. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme hinsichtlich der Bewertung einer nicht-öffentlichen Kenntnisgabe des GPA-Prüfungsberichts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#189391] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#189391]
Datum
29. Juni 2021 08:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit -0221.4-15/122- Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit -0221.4-15/122-
Datum
1. Juli 2021 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 29. Juni 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Auftrag [geschwärzt] ________________________________________ Abteilung I - Zentraler Service Schreibdienst Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Sehr << Anrede >> haben Sie mittlerweile von der S…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
29. Juli 2021 12:00
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie mittlerweile von der Stadt Bad Herrenalb eine Stellungnahme zu der ungenügenden Ablehnungsgründen erhalten? Sie sind eingeladen, Ihr Schreiben zur Einforderung dieser Stellungnahme hier auf fragdenstaat.de einzustellen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachte…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
29. Juli 2021 12:00
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne freundlich eri…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
27. September 2021 10:43
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne freundlich erinnern an eine Zwischenanfrage zum Stand vom 29.7.2021, nachdem nun beinahe 2 Monate vergangen sind. Diese Anfrage lautete: Haben Sie mittlerweile von der Stadt Bad Herrenalb eine Stellungnahme zu der ungenügenden Ablehnungsgründen erhalten? Sie sind eingeladen, Ihr Schreiben zur Einforderung dieser Stellungnahme hier auf fragdenstaat.de einzustellen. Im Übrigen möchte ich eindrücklich darauf hinweisen, dass die ursprüngliche Anfrage vom 19.6.2020 datiert, verschiedene Interventionen von Ihrer aber auch meiner Seite ohne Erfolg geblieben sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachte…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
27. September 2021 10:43
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Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 29.7.2021, mi…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
11. November 2021 15:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 29.7.2021, mit Erinnerung vom 27.9.2021, wurde leider bis dato nicht beantwortet. Meine Vermittlungsanfrage vom 9.2.2021 ist ebenso anhängig. Ich wäre sehr verbunden über eine unverzügliche und möglichst umfassende Bearbeitung. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachte…
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
11. November 2021 15:14
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Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
WG: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] AZ: 0221.4-15/122 Zugang zum GPA-Prüfbericht der Stadt Bad Herr…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
16. November 2021 13:43
Status
Warte auf Antwort
AZ: 0221.4-15/122 Zugang zum GPA-Prüfbericht der Stadt Bad Herrenalb Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfragen. Ich habe die Beantwortung am 27.10.2021 erneut angemahnt und bat, zu erläutern, weshalb eine Schwärzung der schutzbedürftigen Teile des GPA-Prüfberichts nicht möglich sein sollte. Im Hinblick auf die erhebliche Fristüberschreitung der Beantwortung bat ich um umgehendes Tätigwerden. Mit E-Mail vom 12.11.2021 teilt die Stadtverwaltung mit, dass sie mir bisher aufgrund von Personalausfällen noch keine Antwort zukommen lassen konnte. Daher wird um Fristverlängerung gebeten und eine Beantwortung diese Woche in Aussicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Sehr << Anrede >> hat die Stadt Bad Herrenalb ihre…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
2. Dezember 2021 13:51
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Sehr << Anrede >> hat die Stadt Bad Herrenalb ihre Stellungnahme (erwartet 19.11.2021) abgegeben? Sofern diese vorliegt wäre ich für eine Übersendung und ggf. Ihre Bewertung sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachte…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit -0221.4-15/122- [#189391]
Datum
2. Dezember 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Antrag auf Zugang zum neuesten GPA-Prüfbericht AZ: 0221.4-15/122 Sehr Antragsteller/in die…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag auf Zugang zum neuesten GPA-Prüfbericht
Datum
9. Dezember 2021 18:02
Status
Warte auf Antwort
AZ: 0221.4-15/122 Sehr Antragsteller/in die Stadtverwaltung hat uns am 19.11.2021 eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen. Wir hatten darum gebeten, Ihnen diese zukommen zu lassen. Wir gehen davon aus, dass das versehentlich versäumt wurde und umgehend nachgeholt wird. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Herrenalb
Anforderung GPA-Bericht Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Antwort bezüglich der Anforderung des GPA-…
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
Anforderung GPA-Bericht
Datum
10. Dezember 2021 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Antwort bezüglich der Anforderung des GPA-Berichts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anforderung GPA-Bericht [#189391] Sehr << Anrede >> Ihnen mag entgangen sein, dass der Gemeindera…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung GPA-Bericht [#189391]
Datum
14. Dezember 2021 11:24
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihnen mag entgangen sein, dass der Gemeinderat am 16.12.2020 in nicht-öffentlicher Sitzung über den in Frage stehenden GPA-Bericht vom 13.3.2019 informiert wurde. Insofern ist Ihr Schreiben gegenstandslos. Im Übrigen sind andere offene Fragen aus meiner ursprünglichen Anfrage nicht oder nicht korrekt beantwortet worden. Wie Sie vermutlich schon wissen, ist auch das LRA Calw involviert und das RP Karlsruhe in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Herrenalb
Informationsfreiheit AZ: 0221.4-15/122 Sehr [geschwärzt], in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den bishe…
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
6. Juli 2022 14:45
Status
Warte auf Antwort
AZ: 0221.4-15/122 Sehr [geschwärzt], in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den bisherigen Schriftverkehr. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Abarbeitung der Beanstandungen aus dem Prüfungsbericht durch die städtische Verwaltung erledigt ist und diese der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt wurden. Der Gemeinderat wird voraussichtlich in der nächsten öffentlichen Gemeinderatsitzung am 27.07.2022 über die Inhalte des GPA Prüfungsberichts unterrichtet wird. Über Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen informiert die Gemeinde auf ihrer Internetseite und im städtischen Amtsblatt. Nachdem die Beratungsunterlagen den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind, werden diese auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> * [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#189391] Sehr << Anrede >> meine konkrete Anfrage nach amtlichen Informatio…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#189391]
Datum
25. Juli 2022 08:47
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
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Sehr << Anrede >> meine konkrete Anfrage nach amtlichen Informationen vom 19.6.2020 wurde noch immer nicht wie gesetzlich vorgeschrieben beantwortet. Die noch nicht vollständig bereitgestellten Information sind:: 2. vollständiger Prüfbericht (ggf. mit Schwärzungen). 5. Datum der Stellungnahme (im Folgenden: "Stellungnahme") der Stadt Bad Herrenalb zum Prüfbericht an LRA Calw und GPA BW. 6. vollständige Stellungnahme (ggf. geschwärzt). 7. Schreiben zur Beauftragung einer Prüfung durch die GPA BW vom 19.12.2019 (ggf. geschwärzt). Zu 2.: Bitte lassen Sie mich vorab wissen, welche Gebühren hier voraussichtlich anfallen werden. Zu. 5.: Es wurden offenbar Stellungnahmen in der Sache am 19.12.2019 (fristgerecht) und 24.4.2020 abgegeben. Was ist das Datum der neuesten Stellungnahme? Zu 6.: Bitte lassen Sie vorab wissen, welche Gebühren hier voraussichtlich anfallen werden (alle 3 Stellungnahmen). Zu 7.: Dieses Dokument wurde nicht übermittelt. Mit der Bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> P.S.: Kopie an LfDI.
Stadt Bad Herrenalb
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort

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Stadt Bad Herrenalb
Anfrage nach amtlichen Informationen
Von
Stadt Bad Herrenalb
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach amtlichen Informationen
Datum
2. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
Re: AW: Anfrage nach amtlichen Informationen
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: AW: Anfrage nach amtlichen Informationen
Datum
5. August 2022
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
geschwärzt
123,5 KB