Überprüfung der DNS-Sperren der CUII aufgrund der geänderten Sachlage (Antrag_01-2021)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Diese Anfrage bezieht sich auf einige ehemalige Domains, welche unter „Mirror-Domains“ (CUII Verfahrensordnung, § 2 Absatz D) der Prüfung "S.TO SERIEN STREAM - Antrag 1/2021" fielen. Die durch CUII in der Vergangenheit gesperrten Mirror-Domains:

- "serien.vc" (ca. 08.04.2021)
- "serien.ac" (ca. 08.04.2021)
- "serien.me" (ca. 19.04.2021)
- "serien.pro" (ca. 21.04.2021)

zeigen seit dem 10.06.2021 ausschließlich die folgende technische Anleitung https://onlinefilter.org/sto-und-serienstreamsx-zensur-offline-clearingstelle-urheberrecht-im-internet.html von einem Schweizer Blog als Inhalt an, welche über die DNS-Sperre der Clearingstelle Urheberrecht im Internet sachlich informiert. Der Blog wird laut Impressum von einem Schweizer als Privatperson betrieben.

Gemäß Bereich 9) Absatz A, B des CUII Verhaltenskodex, muss der Rechteinhaber, die selbst oder deren Mitglieder den Antrag auf Umsetzung einer DNS-Sperre gestellt haben, wobei es hier bei um Teile der „Mirror-Domains“ einer SUW handelt, die betroffene SUW mit geeigneten Maßnahmen überwachen. Da die Mirror-Domains seit über zwei Monaten ausschließlich die zuvor genannte Anleitung anzeigen und sich zusätzlich noch entscheidende Merkmale bei den DNS Einträgen geändert haben, halte ich es nach Änderung der Sachlage bei den Domains ohne eigenständige Anpassung durch die CUII aus Netzneutralitätsgründen für bedenklich, ob das Prüfungsverfahren hier ordnungsgemäß betrieben wird und ob eine entsprechende Überwachung mit geeigneten Maßnahmen von den Antragsstellern (CUII Verhaltenskodex, Bereich 9 Absatz A), durchgeführt wird.

Der einfache Aufruf der Domain im Browser zeigt eindeutig, dass es sich nicht mehr um eine aktive Mirror-Domain oder Alternative-Domain der SUW handelt und das die DNS-Sperre somit eine Behinderung des öffentlichen Aufrufs des Blogs darstellt (zuletzt gesichtet am 07.08.2021). Zwischenzeitlich hatte die CUII genügend Zeit, sich mit eventuell gestellten Anträgen auf Aufhebung der DNS-Sperren der genannten Domains zu befassen, da der Prüfungsausschuss mehrmals getagt hat.

Ich bitte deswegen um folgende Informationen:

a) Ich würde gerne wissen, welche Maßnahmen zur Überprüfung und Vermeidung rechtswidriger Sperrungen durchgeführt werden, wenn das Prüfungsverfahren der CUII nicht die erforderliche Überwachung der Mirror-Domains beinhaltet und gewährleistet bzw. der dafür vorgesehene Prüfungsausschuss nicht handelt bzw. gesperrte Domains wie gezeigt nicht durchgängig überwacht.

b) Ich beantrage deswegen aufgrund der geänderten Sachlage die erneute Überprüfung der Sperre folgender Domains durch die Bundesnetzagentur:

1) serien.vc
2) serien.ac
3) serien.me
4) serien.pro

c) Ich würde gerne wissen, ob gegenwärtig schon Anträge der CUII durch die Bundesnetzagentur abgelehnt wurden und falls ja, um welche es sich dabei handelt (Titelangabe ist ausreichend).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 3 Follower:innen
Stefan Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Diese Anfrage bez…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Stefan Klein
Betreff
Überprüfung der DNS-Sperren der CUII aufgrund der geänderten Sachlage (Antrag_01-2021) [#226316]
Datum
7. August 2021 01:49
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diese Anfrage bezieht sich auf einige ehemalige Domains, welche unter „Mirror-Domains“ (CUII Verfahrensordnung, § 2 Absatz D) der Prüfung "S.TO SERIEN STREAM - Antrag 1/2021" fielen. Die durch CUII in der Vergangenheit gesperrten Mirror-Domains: - "serien.vc" (ca. 08.04.2021) - "serien.ac" (ca. 08.04.2021) - "serien.me" (ca. 19.04.2021) - "serien.pro" (ca. 21.04.2021) zeigen seit dem 10.06.2021 ausschließlich die folgende technische Anleitung https://onlinefilter.org/sto-und-serienstreamsx-zensur-offline-clearingstelle-urheberrecht-im-internet.html von einem Schweizer Blog als Inhalt an, welche über die DNS-Sperre der Clearingstelle Urheberrecht im Internet sachlich informiert. Der Blog wird laut Impressum von einem Schweizer als Privatperson betrieben. Gemäß Bereich 9) Absatz A, B des CUII Verhaltenskodex, muss der Rechteinhaber, die selbst oder deren Mitglieder den Antrag auf Umsetzung einer DNS-Sperre gestellt haben, wobei es hier bei um Teile der „Mirror-Domains“ einer SUW handelt, die betroffene SUW mit geeigneten Maßnahmen überwachen. Da die Mirror-Domains seit über zwei Monaten ausschließlich die zuvor genannte Anleitung anzeigen und sich zusätzlich noch entscheidende Merkmale bei den DNS Einträgen geändert haben, halte ich es nach Änderung der Sachlage bei den Domains ohne eigenständige Anpassung durch die CUII aus Netzneutralitätsgründen für bedenklich, ob das Prüfungsverfahren hier ordnungsgemäß betrieben wird und ob eine entsprechende Überwachung mit geeigneten Maßnahmen von den Antragsstellern (CUII Verhaltenskodex, Bereich 9 Absatz A), durchgeführt wird. Der einfache Aufruf der Domain im Browser zeigt eindeutig, dass es sich nicht mehr um eine aktive Mirror-Domain oder Alternative-Domain der SUW handelt und das die DNS-Sperre somit eine Behinderung des öffentlichen Aufrufs des Blogs darstellt (zuletzt gesichtet am 07.08.2021). Zwischenzeitlich hatte die CUII genügend Zeit, sich mit eventuell gestellten Anträgen auf Aufhebung der DNS-Sperren der genannten Domains zu befassen, da der Prüfungsausschuss mehrmals getagt hat. Ich bitte deswegen um folgende Informationen: a) Ich würde gerne wissen, welche Maßnahmen zur Überprüfung und Vermeidung rechtswidriger Sperrungen durchgeführt werden, wenn das Prüfungsverfahren der CUII nicht die erforderliche Überwachung der Mirror-Domains beinhaltet und gewährleistet bzw. der dafür vorgesehene Prüfungsausschuss nicht handelt bzw. gesperrte Domains wie gezeigt nicht durchgängig überwacht. b) Ich beantrage deswegen aufgrund der geänderten Sachlage die erneute Überprüfung der Sperre folgender Domains durch die Bundesnetzagentur: 1) serien.vc 2) serien.ac 3) serien.me 4) serien.pro c) Ich würde gerne wissen, ob gegenwärtig schon Anträge der CUII durch die Bundesnetzagentur abgelehnt wurden und falls ja, um welche es sich dabei handelt (Titelangabe ist ausreichend).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Klein Anfragenr: 226316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226316/ Postanschrift Stefan Klein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Klein
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Klein, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit freund…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Überprüfung der DNS-Sperren der CUII aufgrund der geänderten Sachlage (Antrag_01-2021) [#226316]
Datum
13. August 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Klein, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Überprüfung der DNS-Sperren der CUII aufgrund der geänderten Sachlage (Antrag_01-2021) [#226316]
Datum
10. September 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichen Grüßen