Überprüfung der Rad- und Sonderwege
In der VwV zur StVO wird vorgeschrieben:
"[....] die Polizei [ist] gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von [....] der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen."
Da ich selbst täglich mit dem Fahrrad in der Stadt Stuttgart unterwegs bin, frage ich mich, inwieweit dies auch umgesetzt wird.
Bitte teilen Sie mir mit:
1. Wie wird sichergestellt, dass den MitarbeiterInnen diese Verwaltungsvorschrift bekannt ist?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die MitarbeiterInnen bei ihrem täglichen Dienst nach dieser Verwaltungsvorschrift handeln?
3. Was passiert, wenn ein/e MitarbeiterIn Kritik an der Zweckmäßigkeit einer Radverkehrsanlage hat oder Verbesserungspotential am Zustand der Sonderwege sieht?
4. Wie oft bekamen Sie jeweils in den letzten drei Jahren 2016, 2017 und 2018 von den MitarbeiterInnen im Streifendienst solche Meldungen, wie in 3. genannt?
5. Wie viele Meldungen zu baulichen Maßnahmen haben Sie an die Straßenbaubehörde der Stadt Stuttgart gemeldet? Mich interessieren hierbei die letzten drei Jahre 2016, 2017 und 2018.
6. Welche baulichen Maßnahmen haben Sie nach dieser VwV der Stadt Stuttgart in den letzten drei Jahren jeweils vorgeschlagen?
7. Auf welche Art und Weise teilen Sie diese Meldungen an die Stadt Stuttgart mit?
8. Werden diese Meldungen von Ihnen klassifiziert? Wenn ja, in welche Arten?
9. Wird diese Kommunikation mit der Stadt Stuttgart protokolliert?
10. Welche Rückmeldungen bekamen Sie in den letzten drei Jahren von der Stadt Stuttgart auf diese Meldungen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Januar 2019
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8. Februar 2019
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