Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in 67373 Dudenhofen

Ich bitte um Auskunft zur Verkehrssituation Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in << Adresse entfernt >> (Grundschule Dudenhofen:
- Gab es hierzu bereits Überlegungen/Gespräche die Überquerungshilfe durch eine Bedarfsampel zu ersetzen?
- Wenn ja, wird die empfohlen? Oder welche Gründe sprechen gegen eine Bedarfsampel?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft zu…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in 67373 Dudenhofen [#216078]
Datum
20. März 2021 11:02
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft zur Verkehrssituation Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in 67373 Dudenhofen (Grundschule Dudenhofen: - Gab es hierzu bereits Überlegungen/Gespräche die Überquerungshilfe durch eine Bedarfsampel zu ersetzen? - Wenn ja, wird die empfohlen? Oder welche Gründe sprechen gegen eine Bedarfsampel? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216078/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in Sie haben eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz gestellt. Wir beantworten Ihre An…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in << Adresse entfernt >> [#216078]
Datum
12. April 2021 12:40
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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460,4 KB
image001.png
21,6 KB


Sehr Antragsteller/in Sie haben eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz gestellt. Wir beantworten Ihre Anfrage wie folgt: Ich bitte um Auskunft zur Verkehrssituation Überquerungshilfe Iggelheimer Str. in << Adresse entfernt >> (Grundschule Dudenhofen): · Gab es hierzu bereits Überlegungen/Gespräche die Überquerungshilfe durch eine Bedarfsampel zu ersetzen? Die vorhandene Überquerungshilfe in der Iggelheimer Straße durch eine Bedarfsampel zu ersetzen, ist unsererseits kein Gegenstand für Überlegungen bzw. für Gespräche. · Wenn ja, wird die empfohlen? Oder welche Gründe sprechen gegen eine Bedarfsampel? Die Iggelheimer Straße weist eine relativ geringe Verkehrsbelastung von ca. 2.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 2% auf. Die Querungshilfe ist sehr großzügig ausgebaut und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar und einsichtbar (siehe Foto). Eine Unfallhäufung liegt nicht vor. Insofern wird von unserer Seite kein Erfordernis gesehen, die Querungshilfe durch eine Lichtsignalanlage umzubauen. . Mit freundlichen Grüßen