Überschallknall am 02.03.22 12:48 MEZ über dem südlichen Rheinland-Pfalz

Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen
heißt es in Kapitel 3.15:
"
3.15 Überschallflüge
3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ bis 1900++ zulässig.
Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ und 1300++ untersagt.
ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten.

3.15.2 Überschallflüge müssen im Flugauftrag festgelegt sein.
Sie sind über der Bundesrepublik Deutschland nur unter Radarüberwachung durchzuführen und mit der radarüberwachenden Stelle vorher zu koordinieren.
Überschallflüge im Ausland richten sich nach den national Bestimmungen des Gastlandes.
"

Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind also Überschallflüge zwischen 12:30 - 14:00 MEZ (11:30 - 13:00 UTC) untersagt.

Nach Auskunft einer Bürgerinitiative wurde am 02.03.22 gegen 12:48 MEZ ein Überschallknall aus der Region Grünstadt/Rheinland-Pfalz gemeldet.
Verursacher seien Luftfahrzeuge der US Air Ba­se Spang­dah­lem.

Meine Frage:
Welcher zwingende Einsatzgrund lag hier vor, der den Überschallflug rechtfertigt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Militärischen …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überschallknall am 02.03.22 12:48 MEZ über dem südlichen Rheinland-Pfalz [#242862]
Datum
9. März 2022 23:05
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland Teil ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen heißt es in Kapitel 3.15: " 3.15 Überschallflüge 3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ bis 1900++ zulässig. Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ und 1300++ untersagt. ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten. 3.15.2 Überschallflüge müssen im Flugauftrag festgelegt sein. Sie sind über der Bundesrepublik Deutschland nur unter Radarüberwachung durchzuführen und mit der radarüberwachenden Stelle vorher zu koordinieren. Überschallflüge im Ausland richten sich nach den national Bestimmungen des Gastlandes. " Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind also Überschallflüge zwischen 12:30 - 14:00 MEZ (11:30 - 13:00 UTC) untersagt. Nach Auskunft einer Bürgerinitiative wurde am 02.03.22 gegen 12:48 MEZ ein Überschallknall aus der Region Grünstadt/Rheinland-Pfalz gemeldet. Verursacher seien Luftfahrzeuge der US Air Ba­se Spang­dah­lem. Meine Frage: Welcher zwingende Einsatzgrund lag hier vor, der den Überschallflug rechtfertigt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr Sehr geehrte Damen und …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr
Datum
9. März 2022 23:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben ist im Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, eingegangen. Ihre Angaben werden in dem zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Umfang gespeichert. Die Bearbeitungszeit kann, in Abhängigkeit zum Beschwerde-Aufkommen, mehrere Wochen dauern. Im Internetportal des Luftfahrtamtes der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Arbeit der Flugbetriebs- und Informationszentrale sowie militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Besuchen Sie dazu die Adresse: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de und folgen dort dem Eintrag "Bürgerservice" - "Mehr" Dort finden Sie neben grundlegenden Informationen auch die Erreichbarkeit unseres kostenfreien Bürgertelefons und die Broschüre "Der militärische Flugbetrieb" zum freien Download.
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr Sehr geehrte Damen und …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr
Datum
9. März 2022 23:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben ist im Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, eingegangen. Ihre Angaben werden in dem zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Umfang gespeichert. Die Bearbeitungszeit kann, in Abhängigkeit zum Beschwerde-Aufkommen, mehrere Wochen dauern. Im Internetportal des Luftfahrtamtes der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Arbeit der Flugbetriebs- und Informationszentrale sowie militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Besuchen Sie dazu die Adresse: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de und folgen dort dem Eintrag "Bürgerservice" - "Mehr" Dort finden Sie neben grundlegenden Informationen auch die Erreichbarkeit unseres kostenfreien Bürgertelefons und die Broschüre "Der militärische Flugbetrieb" zum freien Download.
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E.Mail vom 09. März 2022. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2022-014/739_IFG-Anfrage: Überschallknall am 02.03.22 12:48 MEZ über dem südlichen Rheinland-Pfalz [#242862]
Datum
14. März 2022 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E.Mail vom 09. März 2022. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Die vorliegend auszuwertenden Flugbewegungsdaten erfüllen das Kriterium "amtliche Information" nicht, da derartige Daten regelmäßig nicht zum Bestandteil von (Verwaltungs-)Vorgängen werden. Vielmehr sind die Daten Bestandteil einer für einen gewissen Zeitraum verfügbaren elektronischen und nicht ausgewerteten Aufzeichnung von Flugbewegungen. Dieser Bestand wird weder einem konkreten Vorgang zugeordnet noch nach sonstigen vergleichbaren Akten- bzw. Datenführungsvorgaben verwaltet. Überdies erfolgt nach einer vorgegebenen Speicherdauer schließlich die Löschung der Daten. Das IFG begründet auch weder eine Informationsbeschaffungspflicht noch eine Verpflichtung zur systematischen Aufbereitung bzw. Verständlichmachung von Informationen. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage. Um Ihrem Informationsersuchen dennoch nachzukommen, wird Ihre Anfrage als Bürgeranfrage durch die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) der Bundeswehr bearbeitet und beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben vom 09.03.2022 Sehr Antragsteller/in im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben vom 09.03.2022
Datum
18. März 2022 07:04
Status
geschwärzt
1,1 MB
Sehr Antragsteller/in im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, unser Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom 09.03.2022 Sollten Sie Probleme mit dem Öffnen des PDF-Formates haben, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht, dann senden wir Ihnen eine Kopie auf dem Postweg oder per Fax zu. Die in dieser Mail möglicherweise angezeigten jpg-Dateien sind Symbole des von der Bundeswehr verwendeten E-Mail-Programms und nicht Bestandteil unseres Antwortschreibens. Dieses Antwortschreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Schreiben vom 09.03.2022 [#242862] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner An…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 09.03.2022 [#242862]
Datum
19. März 2022 22:41
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (AZ 56-10-30 S2016/2022) und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>